Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen

Sind einer Person Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, deren Erwerb oder Besitz einer Erlaubnis bedarf, abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Waffenbehörde unverzüglich nach Feststellung des Verlustes anzuzeigen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben den Verlust von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition festgestellt, deren Besitz einer behördlichen Erlaubnis bedarf.

Verfahrensablauf

Sobald der Verlust von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition bekannt wurde, wenden Sie sich bitte umgehend an die für Sie zuständige Waffenbehörde. Nach Eingang der Verlustanzeige werden die verlorengegangenen Gegenstände von der Waffenbehörde an die zuständige Polizeidienststelle übermittelt, damit eine Sachfahndung hinsichtlich der Gegenstände erstellt werden kann.

Sollten sich Fragen zur Verlustanzeige ergeben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Fristen

unverzüglich nach Feststellen des Verlustes.

Erforderliche Unterlagen

- die ausgefüllte Verlustanzeige

- bei Diebstahl die Strafanzeige

Kosten

keine.

Hinweise

-

Freigabevermerk

von der zuständigen Stelle am 04.01.2024 freigegeben.

Weitere Informationen