Außenbereich: Bodenbewegung, Auffüllung, Abgrabung

Bodenbewegung, Erdaufschüttung, Bodenaushub, Auffüllung, Abgrabung (Naturschutz)

Beschreibung

Auffüllungen und Abgrabungen sind nur in kleinem Umfang und außerhalb von Schutzgebieten genehmigungsfrei. Selbst dann können förder-, wasser- und bodenschutzrechtliche sowie artenschutzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, die im Regelfall weder dem Eigentümer noch dem Pächter bekannt sind.

Überschreitet eine Auffüllung oder Abgrabung im Außenbereich 500 m² Fläche oder 2 m Höhe respektive Tiefe, so ist das Vorhaben genehmigungspflichtig. Das Verfahren führt die untere Naturschutzbehörde durch und beteiligt dabei die Gemeinde sowie die Baurechtsbehörde und die betroffenen Fachbehörden.

Naturschutzrechtlicher Eingriff

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Abteilung Recht und Naturschutz: Sachgebiet Naturschutz

Landratsamt Tübingen
Abteilung Recht und Naturschutz
Naturschutz
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Fax: 07071 207-94025

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Do. 13:00–16:00 Uhr

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