Soziales: Hilfe zur Pflege
Leistungen für stationäre oder ambulante Pflege (SGB XII)
Kurzbeschreibung
Die Hilfe zur Pflege ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung sowie für nicht pflegeversicherte Personen. Sie übernimmt Kosten, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind bzw. deckt den Pflegebedarf von nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung Versicherten.
Anspruch besteht, wenn Sie
- aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
- Hilfe im Alltag (z.B. Körperpflege, Ernährung, Ankleiden, Haushaltsführung) benötigen und zwar
- in erheblichem oder höherem Ausmaß und
- auf Dauer (für mindestens sechs Monate).
Die Höhe der Hilfe zur Pflege richtet sich danach, wie viel Ihrer Pflegekosten die Pflegeversicherung übernimmt und danach, ob Ihr eigenes Einkommen oder das Ihrer unterhaltspflichtigen Verwandten zur Deckung der Kosten herangezogen werden kann.
Wenn Sie nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, kann der gesamte notwendige Pflegebedarf durch Leistungen der Hilfe zur Pflege übernommen werden.
Hilfe zur Pflege kann gewährt werden für:
- häusliche Pflege
- Hilfsmittel
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- stationäre Pflege (z.B. in Pflegeheimen)
Zuständige Stelle
- für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit bei in der gesetzlichen Pflegeversicherung Versicherten: die zuständige Pflegekasse. Das ist in der Regel Ihre Krankenkasse.
- für den Antrag auf Hilfe zur Pflege: das Sozialamt.
Der Landkreis Tübingen ist für Leistungen der stationären Pflege zuständig, wenn der Aufenthalt vor Heimaufnahme sich im Landkreis Tübingen befand.
Antrag, Formulare
Der Landkreis Tübingen ist für Leistungen der stationären Pflege zuständig, wenn der Aufenthalt vor Heimaufnahme sich im Landkreis Tübingen befand.
- Hauptantrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) (317,5 KiB)
- 1. Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse (220,3 KiB)
- 2. Anlage zur Feststellung der Vermögensverhältnisse (354,2 KiB)
- 3. Anlage: Unterkunftskosten bei Mietwohnungen/ Mietbescheinigung (317,5 KiB)
- 4. Anlage: Unterkunftskosten bei Wohneigentum (323,5 KiB)
- 5. Anlage: Unterhaltsforderungen und -ansprüche (290,9 KiB)
- 6. + 7. Anlage: Schweigepflichtentbindung und Einwilligungserklärung (93,9 KiB)
- 8. Anlage: Einmalige Zuzahlung im Krankheitsfall (118 KiB)
- 9. Anlage: Abrechnungsmodalitäten der Heimkosten und des monatlichen Taschengeldes (85,6 KiB)
- 9a. Anlage: Abrechnungsmodalitäten ambulante Pflegehilfe (99,1 KiB)
- 10. Antrag Übernahme Mietkosten bei Heimaufnahme (199,5 KiB)
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Transparenzerklärung (166,7 KiB)
- Checkliste zum Antrag Hilfe zur Pflege (116,6 KiB)