Landtagswahl

Der Landtag von Baden-Württemberg wird alle 5 Jahre neu gewählt. Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Der Landtag
Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
Wahlrecht
Wahlberechtigt für die Wahl des Landesparlaments von Baden-Württemberg ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Abs.1 Grundgesetz besitzt und am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt wird.
Jeder Wahlberechtigte hat 2 Stimmen.
Wahlkreiseinteilung
Gewählt wird in 70 Wahlkreisen. Die Gemeinden des
Landkreises Tübingen sind in 3 verschiedene Wahlkreise aufgeteilt.
Der Wahlkreis Nr. 62 (Tübingen) umfasst folgende Gemeinden:
Ammerbuch, Bodelshausen, Dettenhausen, Mössingen, Neustetten, Ofterdingen, Rottenburg am Neckar, Tübingen.
Der Wahlkreis Nr. 60 (Reutlingen) umfasst folgende Gemeinden des Landkreises Tübingen:
Dußlingen, Gomaringen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren
Hinweis: Für den Wahlkreis Nr. 60 ist der Landkreis Reutlingen zuständig.
Der Wahlkreis Nr. 63 (Balingen) umfasst ab der Landtagswahl 2021 folgende Gemeinden des Landkreises Tübingen:
Hirrlingen, Starzach
Hinweis: Für den Wahlkreis Nr. 63 ist der Zollernalbkreis zuständig.