Abteilung 42: Vermessung und Flurneuordnung

Beschreibung

Das Landratsamt Tübingen ist als untere Vermessungsbehörde zuständig für das Liegenschaftskataster für das gesamte Gebiet des Landkreises Tübingen, einschließlich der Liegenschaftsvermessungen und Abmarkungen.
Hinweis: Für das Gebiet der Stadt Tübingen ist die Stadtverwaltung Tübingen untere Vermessungsbehörde.

Zum Aufgabenbereich als untere Flurbereinigungsbehörde gehören Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz im Landkreis Tübingen.

Die untere Vermessungsbehörde beim Landratsamt versorgt somit 14 Städte und Gemeinden, insgesamt 49 Gemarkungen mit 199.000 Flurstücken und bearbeitet eine Fläche von rund 411 km².

Zur Sicherung des Grundeigentums und für einen geordneten Grundstücksverkehr ist neben dem Grundbuch das Liegenschaftskataster notwendig. Das Liegenschaftskataster ist seit seiner Einführung im Jahre 1818 der einzige flächendeckende und aktuell gehaltene Nachweis aller Liegenschaften im Land. Das Liegenschaftskataster beinhaltet neben der Liegenschaftskarte, in der alle Flurstücke in ihrer Lage und Form dargestellt sind, zusätzlich auch beschreibende Angaben wie Flächengröße, Lagebezeichnung, Nutzung, gesetzliche Klassifizierung oder Angaben zu Gebäuden. Im Liegenschaftskataster ist die genaue Lage jedes einzelnen Grenzpunktes nachgewiesen. Eigentümerangaben werden vom Grundbuchamt mitgeteilt und nachrichtlich geführt. All diese Daten bilden die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und sind in digitaler Form im amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) redundanzfrei gespeichert.

Geobasisdaten werden täglich von Verwaltungen, Planungs- und Ingenieurbüros und vielen anderen Stellen nachgefragt. Auch Privatpersonen können bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten. Das Liegenschaftskataster kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn die wesentlichen inhaltlichen Änderungen zeitnah durch Liegenschaftsvermessungen erfasst und die Datenbestände aktualisiert werden.

Unter Liegenschaftsvermessungen versteht man Katastervermessungen und Grenzfeststellungen. Katastervermessungen sind Vermessungen, bei denen neue Flurstücke gebildet, neue Grenzen festgelegt und abgemarkt, Veränderungen der Nutzung erfasst oder neu errichtete oder veränderte Gebäude aufgenommen werden. Wer beispielsweise einen Teil seines Flurstücks verkaufen will, muss eine Vermessung durchführen lassen. Es werden der neue Grenzverlauf und die neuen Teilflächen festgelegt. Die Ergebnisse dieser Vermessung beschreibt ein Fortführungsnachweis. Auf Grundlage dieses Fortführungsnachweises und eines notariell beurkundeten Kaufvertrages kann der Notar die Eigentumsänderung in das Grundbuch eintragen. Bei Grenzfeststellungen werden Flurstücksgrenzen anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters zentimetergenau in die Örtlichkeit übertragen. Fehlende Grenzzeichen werden wieder hergestellt und die vorhandenen Grenzzeichen auf ihre richtige Lage überprüft. Im Rahmen der Zuständigkeit für Liegenschaftsvermessungen ist die verfahrensrechtliche Begleitung und katastertechnische Durchführung von Baulandumlegungen nach dem Baugesetzbuch eine besondere Aufgabe.

Als untere Flurbereinigungsbehörde führt das Sachgebiet Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz im Landkreis durch. Eine Flurneuordnung ist ein gesetzliches Bodenordnungsverfahren zur Lösung von strukturellen Mängeln und Landnutzungskonflikten, bei dem nicht nur die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sondern auch die Erhaltung der ökologischen Vielfalt und die Schönheit der Landschaft im ländlichen Raum im Fokus stehen.

Hauptziel der Flurneuordnung ist die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft. Zersplitterter und unwirtschaftlich geformter Grundbesitz wird zusammengelegt und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet. Die Feldflur wird sinnvoll erschlossen, wodurch die Landwirte ihre Flächen leichter bewirtschaften können. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege haben eine große Bedeutung, u.a. auch zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung unserer gewachsenen Kulturlandschaft. Dabei berücksichtigt die Abteilung Vermessung und Flurneuordnung die ökologischen Belange und setzt das Zielartenkonzept Baden-Württembergs um. Ebenso wichtig ist die sozialverträgliche Flächenaufbringung für Infrastrukturprojekte im ländlichen Raum. Dies hilft, Enteignungen zu vermeiden. Das Landratsamt fördert auf diese Weise auch die Dorfentwicklung als Maßnahme zur Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum, führt Maßnahmen zum Wasser-, Boden-, Klima- und Hochwasserschutz durch und fördert die Maßnahmen zur Erhaltung von Kleindenkmälern wie z.B. von Feldkreuzen.

Das Sachgebiet Digitale Geodaten befasst sich mit der Organisation, Erfassung, Verarbeitung, Bereitstellung, Analyse und Präsentation von raumbezogenen Daten. Mit Hilfe von Geographischen Informationssystemen verknüpft das Sachgebiet Geoinformationen aus den verschiedenen Verwaltungsbereichen. Darüber hinaus berät das Sachgebiet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit mit digitalen Geodaten. Es ist Ansprechpartner und Dienstleister für Gemeinden und Städte in Fragen der Geodatenhaltung, der Datenübernahme und der Datenabgabe an Dritte.

Aktuelles

  • himmelhoch und punktgenau
    Vermesser, Kirchtürme und Koordinaten – Ausstellung im Außenbereich des Landratsamts Tübingen bis 1.12.2024 verlängert

Weitere Informationen

Aufgabenbereiche

Liegenschaftskataster

Flurstücke und Daten, Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Grenzbescheinigung

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Liegenschaftsvermessung

Gebäudeeinmessung, Grenzfeststellung, Katastervermessung

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Bodenordnung

Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch, Baulandumlegung, Umlegungsverfahren

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Flurneuordnung

Flurneuordnung, Untersuchungsgebiete, Landtausch

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Digitale Geodaten

Geoinformationen, Geodatenhaltung und Bereitstellung

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Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Vermessung und Flurneuordnung
Bismarckstraße 110
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4299

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Do. 8:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Flurneuordnung

Landratsamt Reutlingen
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
Schulstraße 16
72764 Reutlingen

Aufgabenbereiche

Abteilungssekretariat

Frau Sulz, Frau Rentschler
Raum: A0 26
Mail: vermessung@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-4210
Fax: 07071 207-4299

Abteilungsleitung

Herr Wank
Raum: BI 110/A0 25
Mail: h.wank@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-4201
Fax: 07071 207-4299

Stellvertretende Abteilungsleitung

Frau Schnelle
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
Raum: 218
Mail: s.schnelle@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07121 480-3080
Fax: 07121 480-1837

Übergeordnete Stelle