Kreistagswahl

Logo mit Beschriftung "Landkreis Tübingen", Umriss eines Wappenschilds davor eine schräg gestellte dreilatzige Fahne

Der Kreistag des Landkreises Tübingen wird im Rahmen der Kommunalwahlen in Baden-Württemberg alle 5 Jahre gewählt. Die Kreistagswahl fand am 9. Juni 2024 statt (Kommunalwahlen und Europawahl).

Die öffentliche Bekanntmachung zur Kreistagswahl am 9. Juni 2024 wurde am Samstag 27.01.2024 auf der Internetseite des Landratsamts Tübingen veröffentlicht.

Wahlvorschläge waren bis zum 28.03.2024 beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses, Joachim Walter, Landrat, schriftlich einzureichen, sodass bei der Sitzung des Kreiswahlausschusses am 05.04.2024 über deren Zulassung oder Zurückweisung beschlossen werden konnte. Alle eingegangenen Wahlvorschläge wurden zugelassen und öffentlich bekanntgegeben.

Zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses trat der Kreiswahlausschuss am Freitag, 21. Juni 2024 um 14 Uhr im Landratsamt zur Sitzung zusammen.

Der neu gewählte Kreistag nimmt mit der konstituierenden Sitzung am 24. Juli 2024 die Arbeit auf.

Infoseiten, Infomaterial

Der Kreistag

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner auf Landkreisebene und das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag sie ihm übertragen hat. Der Kreistag des Landkreises Tübingen besteht derzeit aus 67 ehrenamtlichen Mitgliedern und dem Landrat als Vorsitzenden.

Wahlgebiet und Wahlkreiseinteilung 2024

Karte mit den Gemeinden im Landkreis Tübingen und der Einteilung in fünf Wahlkreise

Das Wahlgebiet der Kreistagswahl ist der Landkreis. Für die Wahl wird dieser in Wahlkreise eingeteilt. In seiner Sitzung am 24.05.2023 hatte der Kreistag die Einteilung des Landkreises in 5 Wahlkreise beschlossen. Die Zahl der zu wählenden Kreisräte und Kreisrätinnen richtet sich nach der Einwohnerzahl.

Bei der Kreistagswahl 2024 sind im Landkreis Tübingen 56 Kreisräte und Kreisrätinnen zu wählen. 2024 hat sich bei der Kreistagswahl die tatsächliche Zahl der Kreisräte und Kreisrätinnen durch Ausgleichsitze auf 67 Sitze erhöht.

Die Zahl der zu wählenden Kreisräte und Kreisrätinnen je Wahlkreis ist auf der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Wahlkreis Zahl der zu wählenden Kreisräte Zugehörige Städte und Gemeinden
I.Tübingen 22 Universitätsstadt Tübingen
II. Rottenburg am Neckar 14 Rottenburg am Neckar, Hirrlingen,
Neustetten, Starzach
III. Mössingen 8 Mössingen, Bodelshausen, Ofterdingen
IV. Steinlach-Wiesaz, Kusterdingen 7 Dußlingen, Gomaringen, Kusterdingen, Nehren
V. Ammerbuch, Dettenhausen, Kirchentellinsfurt 5 Ammerbuch, Dettenhausen, Kirchentellinsfurt

Wahlrecht und Stimmabgabe

Wahlberechtigt für die Wahl des Kreistags in Tübingen sind alle Einwohner und Einwohnerinnen des Landkreises die:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen,
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • am Wahltag seit mindestens 3 Monaten Ihren Hauptwohnsitz im Gebiet des Landkreises Tübingen haben oder bereits früher im Landkreis Tübingen wohnten und innerhalb der letzten drei Jahre aus dem Landkreis Tübingen verzogen waren und jetzt wieder zurückgekehrt sind,
  • ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben.

Jeder/Jede Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte und Kreisrätinnen im Wahlkreis zu wählen sind (siehe Tabelle oben). Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen des Wahlkreises übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis gesondert eingereicht werden müssen.

Wahlergebnisse

Wahlergebnisse vorhergehende Wahlen

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Eigenprüfung und Kommunalaufsicht
Geschäftsstelle der Kreiswahlleitung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

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