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Links

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Elektronische Kommunikation

Das Landratsamt Tübingen bietet Bürger:innen und Unternehmen die Möglichkeit zur sicheren elektronischen Kommunikation. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach §3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Wir eröffnen den Zugang für elektronische Kommunikation im Sinne von §3a LVwVfG über die im Folgenden aufgeführten Wege und unter den angegebenen Bedingungen.

Für die elektronische Kommunikation im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt vergleichbar §110c Ordnungswidrigkeitengesetz i.V.m. §32a Strafprozessordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass der elektronische Kommunikationsweg über einfache E-Mail an das Landratsamts ausschließlich für die formfreie Kommunikation genutzt werden kann. Ein formfreier Vorgang bedeutet, dass Ihre eigenhändige Unterschrift rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben ist. Wichtige bzw. sensible Daten sollten Sie nicht per unverschlüsselter E-Mail an das Landratsamt schicken.

Weitere Informationen, wie Sie mit uns formfrei und formgebunden (schriftformersetzend) elektronisch kommunizieren können:

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