Asylbewerberleistungen

Informationen zur Bezahlkarte

Am 16. Mai 2024 trat eine wichtige Gesetzesänderung für Asylbewerber in Kraft: Leistungen sollen bundeseinheitlich über eine Bezahlkarte erfolgen. Für die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte sind die Länder zuständig.  

Mit der Bezahlkarte steht Geflüchteten – ähnlich wie eine EC-Karte – ein modernes Zahlungsmittel zur Verfügung, mit welchem sie in vielen Geschäften bezahlen können.

Informationen zur Bezahlkarte in verschiedenen Sprachen:

Im Landkreis Tübingen ist die Abteilung Flucht und Integration für die Einführung der Bezahlkarte zuständig. Dorthin kann man sich auch für weitere Fragen wenden.

Kontakt

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Flucht und Integration
Asylbewerberleistungen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

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