Beistandschaft
Beschreibung
Alleinsorgeberechtigte oder sorgeberechtigte Elternteile können für die bei ihnen lebenden Kinder eine Beistandschaft beantragen.
Der Antrag kann auch vor Geburt des Kindes gestellt werden.
Sie können den Beistand beauftragen, die Vaterschaft und/oder den Unterhalt zu regeln. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Onlinedienst
Weitere Informationen
Kontakt
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Telefonische Sprechzeiten
Mo.–Do. 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
