Ausbildungsförderung
Bundesausbildungsförderungsgesetz: BAföG für einen Schulbesuch, Aufstiegsfortbildungsförderung AFBG
Aktuelles
Sozialabteilung am Montag, 19.10.2026 von 10:30 bis 12:30 Uhr nicht erreichbar
Die telefonische und persönliche Erreichbarkeit aller Mitarbeitenden der Abteilung Soziales ist wegen einer wichtigen dienstlichen Veranstaltung am Montag, 19. Oktober 2026 von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr eingeschränkt.
Persönliche Vorsprachen und Anrufe bitten wir außerhalb dieser Zeit zu legen.
Für Besucher:innen der Sozialabteilung ist im Landratsamt eine Not-Anlaufstelle in Büro A2 03 eingerichtet.
Hier können Unterlagen abgegeben und dringende Nachrichten hinterlassen werden.
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt junge Menschen dabei, eine ihren Eignungen und Interessen entsprechende Ausbildung absolvieren zu können.
AFBG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert Berufstätige durch Meisterkurse oder Fortbildungen für Fachkräfte in Teilzeit und Vollzeit.
Kontakt
Das Amt für Ausbildungsförderung ist während der allgemeinen Sprechzeiten der Abteilung besetzt. Bitte beachten Sie, dass die Erreichbarkeit einzelner Mitarbeitenden abweichen kann. Anträge in Papierform können während der allgemeinen Sprechzeiten der Abteilung (Montag bis Freitag 8–12 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14–16 Uhr) im Sekretariat (Raum A2 19) abgegeben werden.
Über das Funktionspostfach ausbildungsfoerderung@kreis-tuebingen.de können jederzeit Fragen gestellt oder Nachweise eingereicht werden. Fragen zu Anträgen auf Studierenden-BAföG richten Sie bitte grundsätzlich an die zuständigen BAföG-Stellen bei den Studierendenwerken.
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
