Ausbildungsförderung

Bundesausbildungsförderungsgesetz: BAföG für einen Schulbesuch, Aufstiegsfortbildungsförderung AFBG

Aktuelles

Sozialabteilung am Montag, 19.10.2026 von 10:30 bis 12:30 Uhr nicht erreichbar

Die telefonische und persönliche Erreichbarkeit aller Mitarbeitenden der Abteilung Soziales ist  wegen einer wichtigen dienstlichen Veranstaltung am Montag, 19. Oktober 2026 von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr eingeschränkt.

Persönliche Vorsprachen und Anrufe bitten wir außerhalb dieser Zeit zu legen.
Für Besucher:innen der Sozialabteilung ist im Landratsamt eine Not-Anlaufstelle in Büro A2 03 eingerichtet.
Hier können Unterlagen abgegeben und dringende Nachrichten hinterlassen werden.

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt junge Menschen dabei, eine ihren Eignungen und Interessen entsprechende Ausbildung absolvieren zu können.

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AFBG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert Berufstätige durch Meisterkurse oder Fortbildungen für Fachkräfte in Teilzeit und Vollzeit.

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Kontakt

Das Amt für Ausbildungsförderung ist während der allgemeinen Sprechzeiten der Abteilung besetzt. Bitte beachten Sie, dass die Erreichbarkeit einzelner Mitarbeitenden abweichen kann. Anträge in Papierform können während der allgemeinen Sprechzeiten der Abteilung (Montag bis Freitag 8–12 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14–16 Uhr) im Sekretariat (Raum A2 19) abgegeben werden.

Über das Funktionspostfach ausbildungsfoerderung@kreis-tuebingen.de können jederzeit Fragen gestellt oder Nachweise eingereicht werden. Fragen zu Anträgen auf Studierenden-BAföG richten Sie bitte grundsätzlich an die zuständigen BAföG-Stellen bei den Studierendenwerken.

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Ausbildungsförderung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Übergeordnete Stelle