Hebammen, Entbindungspfleger
Freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger, Anzeigepflicht
Beschreibung
Freiberuflich tägige Hebammen und Entbindungspfleger mit Wohnsitz im Landkreis Tübingen üben ihre Tätigkeit gemäß § 11 Verordnung des Sozialministeriums über die Berufspflichten der Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammenberufsordnung – HebBO) unter der Aufsicht des Landratsamtes Tübingen, Abteilung Gesundheit aus.
Sie sind unter anderem verpflichtet, Beginn und Beendigung Ihrer Berufsausübung sowie Änderungen der Niederlassung unverzüglich anzuzeigen (Abschnitt Anzeigepflicht) sowie notwendige Auskünfte zu erteilen und Einblick in sämtliche Aufzeichnungen, beispielsweise zur Haftpflichtversicherung und Fortbildungsnachweisen, zu gewähren.
Darüber hinaus können freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger durch das zuständige Gesundheitsamt überwacht werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Berufspflichten nicht erfüllt werden.
Aktuelle Hinweise
Im Rahmen des Projekts „Digitalisierung ÖGD BW“ wechseln wir zum Jahresende unsere Software, in welcher alle freiberuflichen Hebammen / Entbindungspfleger erfasst sind. Im Zuge dessen sollen die hinterlegten Daten aktualisiert und vervollständigt werden. Hierzu erhalten alle aktuell erfassten Hebammen/Entbindungspfleger ein Anschreiben mit der Bitte um Auskunftserteilung.
Anzeigepflicht nach § 8 HebBO
Formular
Rechtsgrundlagen
Hebammenversorgung
Ergänzend führt das Gesundheitsamt Tübingen im Rahmen der Gesundheitsplanung / Schwangerenberatung das Projekt „Hebammenversorgung im Landkreis Tübingen“ durch. Ziel ist unter anderem Anfragen von Schwangeren und freie Hebammenplätze zusammenzuführen und die Versorgungslage im Blick zu behalten. Hierzu werden gesondert Daten auf freiwilliger Basis erhoben.
Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt „Hebammenversorgung im Landkreis Tübingen“ und wenn Sie freiwillig freie Plätze / Kapazitäten melden möchten, wenden Sie sich gerne direkt an die Schwangerenberatung:
schwangerenberatung@kreis-tuebingen.de
Mit Ihrem Einverständnis werden Ihre Kontaktdaten in der Hebammenliste Schwangeren, die noch auf der Suche nach einer Hebamme / einem Entbindungspfleger sind, zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Gesundheit: Sachgebiet Zentrale Dienste, Heil- und Pflegeberufe, Heimaufsicht
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung
