Naturschutz, Artenschutz, Kreisökologie

Beschreibung

Fliegenpilz auf einem Boden mit Moos

Die untere Naturschutzbehörde hat ein breites Aufgabenspektrum, basierend auf den gesetzlichen Regelungen und fachlichen Grundlagen.
Dazu gehören Artenschutz und Kreisökologie, Stellungnahmen bei Planungen und Eingriffen, Überwachung von Schutzgebieten und vieles mehr.

as sich in der Vielzahl gesetzlicher Regelungen und Fachkonventionen widerspiegelt, die bei der täglichen Arbeit zu beachten sind.

Aufgabenschwerpunkte sind:

  • Artenschutzprüfung in Zulassungs- und Planverfahren.
  • Schutz gebietsheimischer Pflanzenarten und wild lebender Tierarten (Gehölzpflege, Baumfällungen, invasive Arten, gewerbliches Sammeln, insektenfreundliches Licht usw.).
  • Schutz der Fortpflanzungs- und Nahrungsstätten artgeschützter Tiere (Brut- und Rastplätze, Fledermausquartiere etc.) und abwägende Entscheidungen im Einzelfall, wenn eine Ausnahmezulassung benötigt wird (Habitatschutz, Tötungsverbot) oder die Betroffenheit streng geschützte Arten zu gewichten ist.
  • Überwachung der Vorrangflächen des Naturschutzes wie Natura2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Biotope aller Art inkl. Streuobst- und FFH-Wiesen sowie andere FFH-Lebensraumtypen.
  • Erlaubnisse und Befreiungen im Ausnahmefall – Natura2000-Verträglichkeitsprüfungen.
  • Stellungnahmen zu Bau-/Planvorhaben.
  • Beurteilung von Veranstaltungen aller Art, die in punkto Artenschutz problematisch sein können.
  • Sonstige Eingriffsbeurteilungen im Zusammenhang mit verfahrensfreien Vorhaben.

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
(Art. 20a Grundgesetz)

Kontakt

Abteilung Recht und Naturschutz: Sachgebiet Naturschutz

Landratsamt Tübingen
Abteilung Recht und Naturschutz
Naturschutz
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude D des Landratsamts.
Fax: 07071 207-94025

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Herr Strohmaier

Übergeordnete Stelle