Behinderten-Pauschbetrag
Wichtige Information zum Behinderten-Pauschbetrag ab 01.01.2026
Änderung beim Steuerfreibetrag
Ab dem 1. Januar 2026 gibt es eine Änderung beim Steuer-Freibetrag für Menschen mit Behinderung.
Damit Sie den Freibetrag weiter bekommen können, braucht die Behörde Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID).
Was ist die Steuer-ID?
Die Steuer-ID ist eine persönliche Nummer mit 11 Zahlen.
Sie finden die Nummer:
auf Ihrem Steuer-Bescheid,
auf Briefen vom Finanzamt
oder auf einem Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern.
Warum braucht die Behörde die Steuer-ID?
Ab 2026 werden die Informationen zur Behinderung direkt elektronisch an das Finanzamt geschickt.
Dafür braucht die Behörde
Ihre Steuer-ID,
Ihren Namen,
Ihr Geburtsdatum
und manchmal Ihr Aktenzeichen.
Diese Angaben können Sie dem Sachgebiet Schwerbehindertenrecht beim Landratsamt unter der E-Mail: schwerbehindertenrecht@kreis-tuebingen.de oder per Telefon unter 07071 207-2050 mitteilen.
Bitte nutzen Sie hierfür das Formular:
Wichtig:
Ohne Steuer-ID kann der Steuer-Freibetrag später vielleicht nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn ein Kind den Freibetrag bekommen soll, muss die Steuer-ID des Kindes mitgeteilt werden.
Gut zu wissen:
Wenn Sie Ihre Steuer-ID schon mitgeteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun.
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Soziales: Sachgebiet Fachdienst für Leistungen der Teilhabe, Schwerbehindertenrecht
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Jost
