Behinderten-Pauschbetrag

Wichtige Information zum Behinderten-Pauschbetrag ab 01.01.2026

Änderung beim Steuerfreibetrag

Ab dem 1. Januar 2026 gibt es eine Änderung beim Steuer-Freibetrag für Menschen mit Behinderung.
Damit Sie den Freibetrag weiter bekommen können, braucht die Behörde Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID).

Was ist die Steuer-ID?
Die Steuer-ID ist eine persönliche Nummer mit 11 Zahlen.

Sie finden die Nummer:
auf Ihrem Steuer-Bescheid,
auf Briefen vom Finanzamt
oder auf einem Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern.

Warum braucht die Behörde die Steuer-ID?
Ab 2026 werden die Informationen zur Behinderung direkt elektronisch an das Finanzamt geschickt.

Dafür braucht die Behörde
Ihre Steuer-ID,
Ihren Namen,
Ihr Geburtsdatum
und manchmal Ihr Aktenzeichen. 

Diese Angaben können Sie dem Sachgebiet Schwerbehindertenrecht beim Landratsamt unter der E-Mail: schwerbehindertenrecht@kreis-tuebingen.de oder per Telefon unter 07071 207-2050 mitteilen.

Bitte nutzen Sie hierfür das Formular:

Wichtig:
Ohne Steuer-ID kann der Steuer-Freibetrag später vielleicht nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn ein Kind den Freibetrag bekommen soll, muss die Steuer-ID des Kindes mitgeteilt werden.

Gut zu wissen:
Wenn Sie Ihre Steuer-ID schon mitgeteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Soziales: Sachgebiet Fachdienst für Leistungen der Teilhabe, Schwerbehindertenrecht

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Schwerbehindertenrecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-2098

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Jost

Übergeordnete Stelle