Fahrerlaubnisbehörde
Fahrerlaubnis, Führerschein
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörde ist Ansprechpartner für alle Fragen der Erteilung und des Entzugs von Fahrerlaubnissen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen im Bereich des Punktesystems, Auffälligkeiten während der Probezeit und die Überprüfung der Kraftfahreignung in diesen Aufgabenbereich.
Aktuelles
Führerscheinstelle stark ausgelastet
Im Zusammenhang mit der Pflicht zum Umtausch von alten Führerscheinen ist die Führerscheinstelle des Landratsamts Tübingen stark ausgelastet. Dies bedeutet, dass es aktuell zu unvermeidlichen Verzögerungen in der Bearbeitung von Anliegen, der Vergabe von Terminen und bei der telefonischen Erreichbarkeit kommt. Die Bearbeitungsdauer von Anträgen aller Art kann sich in den kommenden Monaten auf 8–12 Wochen belaufen. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand Ihres Antrages ab. Vielen Dank.
- Führerscheinumtausch: Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001. Frist für den Umtausch endet am 19. Januar 2026
Weiterer terminfreier Umtauschtag am 8. Dezember 2025. Der Umtausch ist ebenfalls per Postantrag oder mit Terminvereinbarung möglich
- Lichtbild für den Führerschein
Biometrisches Passbild für den Führerschein weiterhin auf Papier ausgedruckt nötig
- Digitaler Führerscheinantrag
Onlineantrag (Deutsch, Englisch): Ersterwerb des Führerscheins, Erweiterung oder BF17, mit Anleitung
Terminreservierung
Für alle Anliegen im Rahmen der Erteilung einer Fahrerlaubnis ist eine Terminvereinbarung vorab unbedingt erforderlich. Buchen Sie online einen Termin:
Bitte buchen Sie einen verbindlichen Termin, wenn Sie ein Anliegen zu den Themen erstmalige Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse, Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder Umtausch eines alten / abgelaufenen Führerscheins haben. Auch bei allgemeinen führerscheinrechtlichen Fragen, der Ausstellung von internationalen Führerscheinen sowie einem Personenbeförderungsnachweis / Taxischein sind Sie hier richtig.
Bitte beachten Sie, dass Anträge grundsätzlich auf Ihrem (je nach Wohnort) Rathaus / Bürgermeisteramt abgegeben werden müssen.
Details hierzu finden Sie in unserer Checkliste.
Wenn Sie nach Entzug oder Verzicht eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin direkt mit der zuständigen Ansprechperson bei der Führerscheinstelle. Ebenso bei Maßnahmen innerhalb der Probezeit, nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte) sowie Eignungsbedenken und Fahrerlaubnisentzug.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeitenden der Führerscheinstelle:
E-Mail:
fuehrerschein@kreis-tuebingen.de
Telefon:
07071 207-4380
Fahrerlaubnis, Führerschein
Anträge und Informationen zum Führerschein, wie Ersterteilung, Erweiterung, Begleitetes Fahren ab 17, Führerscheinumtausch, Erweiterung, Umschreibung oder Ersatzführerschein, ÖPNV statt Führerschein: Angebot für Senioren.
Onlinedienst: Es besteht für Fahrerlaubnisbewerberinnen und -bewerber die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis online zu beantragen und zu bezahlen. Der Onlinedienst steht für den Erstantrag, die Erweiterung einer Fahrerlaubnis und das Begleitete Fahren ab 17 zur Verfügung.
- Fahrerlaubnis und Führerschein: Erstantrag und Erweiterung (Onlinedienst)
- Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17, Onlinedienst)
- Nachträgliche Änderung von Anträgen
- Motorradführerschein
- Fahrunterricht: Fahrschulwechsel
- Ersatzführerschein bei Verlust, defekter Karte, Namens- und Auflagenänderung
- Umtausch des Führerscheins: alten / abgelaufenen EU-Kartenführerschein erneuern
- Umtausch des Führerscheins: alter Papierführerschein zu neuem EU-Kartenführerschein
- Umschreibung ausländischer Führerschein
- Gültigkeit ukrainische Führerscheine
- Internationaler Führerschein
- Ein Jahr kostenloser ÖPNV statt Führerschein für Senioren
Gewerbliche Beförderung
Informationen zu den Klassen C und D, Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN), Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Taxierlaubnis und Mietwagenerlaubnis
Infomaterial, Download
Kontakt
Terminreservierung
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine
Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten zusätzlich
Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Mayer
