Nicht-medizinische Einrichtungen

Hygiene bei Tattoo- und Piercing-Studios, Nagelstudios, Fußpflegeeinrichtungen, Kosmetikstudios und Barbershops

Beschreibung

Überwachung und Überprüfung der Einhaltung von Hygienevorschriften und hygienischen Maßnahmen in nicht-medizinischen Einrichtungen.

In der Hygiene-Verordnung Baden-Württemberg werden Vorgaben gemacht, um Infektionskrankheiten vorzubeugen, die durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten übertragen werden können. 

Infomaterial, Download

Diese Verordnung gilt insbesondere für folgende Gewerbe:

  • Kosmetikstudios
  • Barbershops

Wir informieren, beraten, unterstützen und überwachen (nach §36 Abs.2 Infektionsschutzgesetz IfSG) Betreiber in den genannten Einrichtungen.

Der bisherige Rahmenhygieneplan vom Länder-Arbeitskreis Baden-Württemberg ist derzeit in Überarbeitung, bis dahin gilt das Exemplar Stand April 2007. Er dient als Orientierungshilfe bei der Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorschriften und geeigneten Maßnahmen.

Formular

Bei Tätigkeitsaufnahme ist der ausgefüllte Selbstauskunftsbogen an das Gesundheitsamt Tübingen (infektionsschutz@kreis-tuebingen.de) zu übersenden.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Gesundheit: Sachgebiet Allgemeiner Gesundheitsschutz, Infektionsschutz

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Infektionsschutz und Gesundheitsschutz
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-3331

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Herr Dr. Piehl

Übergeordnete Stelle