Nicht-medizinische Einrichtungen
Hygiene bei Tattoo- und Piercing-Studios, Nagelstudios, Fußpflegeeinrichtungen, Kosmetikstudios und Barbershops
Beschreibung
Überwachung und Überprüfung der Einhaltung von Hygienevorschriften und hygienischen Maßnahmen in nicht-medizinischen Einrichtungen.
In der Hygiene-Verordnung Baden-Württemberg werden Vorgaben gemacht, um Infektionskrankheiten vorzubeugen, die durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten übertragen werden können.
Infomaterial, Download
Diese Verordnung gilt insbesondere für folgende Gewerbe:
- Tattoo- und Piercing-Studios (PDF/93 KB)
Weitere Informationen beinhaltet die DIN EN 17169: Tätowieren – Sichere und hygienische Praxis (Deutsche Fassung EN 17169:2020)
- Kosmetikstudios
- Barbershops
Wir informieren, beraten, unterstützen und überwachen (nach §36 Abs.2 Infektionsschutzgesetz IfSG) Betreiber in den genannten Einrichtungen.
Der bisherige Rahmenhygieneplan vom Länder-Arbeitskreis Baden-Württemberg ist derzeit in Überarbeitung, bis dahin gilt das Exemplar Stand April 2007. Er dient als Orientierungshilfe bei der Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorschriften und geeigneten Maßnahmen.
Formular
Bei Tätigkeitsaufnahme ist der ausgefüllte Selbstauskunftsbogen an das Gesundheitsamt Tübingen (infektionsschutz@kreis-tuebingen.de) zu übersenden.
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Gesundheit: Sachgebiet Allgemeiner Gesundheitsschutz, Infektionsschutz
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Herr Dr. Piehl