Ausländerbehörde, Aufenthaltsrecht
Gemeinden im Landkreis und Stadt Mössingen
Die Ausländerbehörde im Landratsamt ist zuständig für die Stadt Mössingen und für die Gemeinden im Landkreis.
Für unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind wir eine wichtige Anlaufstelle.
Wir beraten Sie gerne, wenn es um Fragen des Aufenthaltsrechtes, die Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, Duldung, Aufenthaltsgestattung, Visaangelegenheiten, Verpflichtungserklärung, Familiennachzug und ähnliches geht.
In unserem Zuständigkeitsbereich leben derzeit ca. 12.000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Zur effektiven Steuerung des Publikumsverkehrs, zur Vermeidung von längeren Wartezeiten und um eine möglichst zeitnahe Erledigung der anstehenden Aufgaben gewährleisten zu können, bearbeitet unsere Ausländerbehörde sämtliche Anliegen, die mit dem elektronischen Aufenthaltstitel in Verbindung stehen, nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Es hat sich gezeigt, dass diese Regelung zur Kundenzufriedenheit beiträgt. Um die Wartezeiten zu verkürzen, benötigen Sie für alle Anliegen einen Termin. Bitte vereinbaren Sie diesen vorab per Telefon oder E-Mail. Eine Bearbeitung ohne Termin ist nicht möglich.
Als gemeinsame Ausländerbehörde der großen Kreisstadt Mössingen und des Landratsamtes Tübingen sind wir Ihr Ansprechpartner in ausländerrechtlichen Angelegenheiten. Bitte beachten Sie, dass sich die Zuständigkeit der Ausländerbehörde des Landratsamts Tübingen auf die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger der kreisangehörigen Gemeinden beschränkt:
Ammerbuch, Bodelshausen, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Mössingen, Nehren, Neustetten, Ofterdingen und Starzach.
Städte Tübingen und Rottenburg
Die Stadtverwaltungen Rottenburg und Tübingen sind mit eigenen Ausländerbehörden für die Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Rottenburg und Tübingen zuständig.
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rottenburg kontaktieren Sie bitte das Ausländeramt der Stadt Rottenburg:
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in Tübingen kontaktieren Sie bitte das Ausländeramt der Stadt Tübingen:
Geflüchtete aus der Ukraine
Verfahren im Einzelnen
- Visum
- Verpflichtungserklärung (Onlinedienst)
- Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten, Bescheinigungen (Onlinedienst)
Mehrere Sprachen - Aufenthaltserlaubnis zur Aus- und Weiterbildungszwecken
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium
- Aufenthaltserlaubnis für einen Au-Pair Aufenthalt
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst
- Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern
- Abholung des Aufenthaltstitels
- Arbeitsplatzwechsel bei einer Arbeitgeberbindung
- Wohnsitzauflage: Aufhebung (Onlinedienst)
Onlinedienste
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Seit dem 1. September 2011 wird zum Nachweis eines bestehenden Aufenthaltsrechts ein eigenständiges Dokument in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels ausgestellt.
Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel:
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Ordnung und Baurecht: Sachgebiet Ausländerrecht und Einbürgerungen
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
oder Tel.: 07071 207-3153
Kontaktübersichten
Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrer Ansprechperson erforderlich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
Sachgebietsleitung
Frau Horn