Heimaufsicht

Beratungs- und Prüfbehörde für Pflegeeinrichtungen

Beschreibung

Die Beratungs- und Prüfbehörde berät und prüft Pflegeeinrichtungen für volljährige pflegebedürftige Menschen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderung im Landkreis Tübingen.

Die Beratungs- und Prüfbehörde stellt durch regelmäßige Beratungen und Kontrollen der Einrichtungen sicher, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ein würdevolles, selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen können und fachliche und rechtliche Standards eingehalten werden.

Ambulant betreute Wohnformen

Durch das Inkrafttreten des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) ist die Beratungs- und Prüfbehörde nicht mehr für die Überprüfung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften zuständig.

Die Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema ambulant betreute Wohnformen zur Verfügung, auch hinsichtlich des geplanten Zertifizierungsverfahrens.

Anzeigepflicht

Nach § 2a Abs. 1 S. 1 TPQG sind ambulant betreute Wohngemeinschaften verpflichtet, ihre Inbetriebnahme einen Monat vorher bei der Beratungs- und Prüfbehörde anzuzeigen. Zur Anzeige kann das untenstehende Formular (unter Infomaterial, Download) verwendet werden.

Beschwerdestelle ambulant betreute Wohngemeinschaften

Beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg wurde eine Beschwerdestelle eingerichtet:

Infomaterial, Download

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Abteilung Gesundheit: Sachgebiet Zentrale Dienste, Heil- und Pflegeberufe, Heimaufsicht

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Heimaufsicht (Beratungs- und Prüfbehörde für Pflegeeinrichtungen)
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Tel.: 07071 207-3329
Tel.: 07071 207-3326
Fax: 07071 207-3399

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Übergeordnete Stelle