Immissionsschutz
Beschreibung
Anlagen, die eine besondere Umweltrelevanz (z.B. Lärm, Geruch, Staub) aufweisen, müssen besonders kritisch auf ihre Umweltauswirkungen geprüft werden. Hierzu gehören z.B. umweltrelevante Industrieanlagen, Heizkraftwerke und Steinbrüche sowie Intensivtierhaltung und Schießstände. Die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Verfahren werden von der Abteilung Umwelt und Gewerbe durchgeführt.
Infomaterial, Download
- Informationsblatt: Legionellenbelastung – Informationen zur Umsetzung der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (PDF/138 KB)
(zur Rechtsverordnung zum Bundes-Immissionschutzgesetz, 42. BImSchV)
Rechtsgrundlage
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
- Rechtsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (42. BImSchV)
Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
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Abteilung Umwelt und Gewerbe, Sachgebiet Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht
Landratsamt Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht
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Fax: 07071 207-4102
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