Heilpraktiker
Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerprüfung
Beschreibung
Wer heilkundlich tätig sein will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt die Heilpraktikererlaubnis.
Die entsprechende schriftliche und mündliche Prüfung wird für den gesamten Regierungsbezirk Tübingen zentral vor der Abteilung Gesundheit des Landratsamts Tübingen abgelegt, die nach Bestehen auch die entsprechende Erlaubnis erteilt. Auch für einen etwaigen Erlaubnisentzug ist das Landratsamt zuständig.
Aktuelle Hinweise (Stand 24.10.2024)
Neue Gebühren
Die neue Gebührenverordnung vom 12.07.2024 ist ab dem 01.08.2024 in Kraft getreten. Die neuen Gebühren können Sie unserer Gebührenverordnung oder unserem Informationsblatt entnehmen.
Veröffentlichung der Lösungen – Ergebnismitteilung
Die Lösungen zur Überprüfung vom 19.10.2024 finden Sie am Ende der Seite. Sie können sich gerne in den kommenden Tagen telefonisch bei uns erkundigen, wann wir Sie für die mündliche Überprüfung eingeteilt haben. Telefonisch erreichen Sie Frau Hödel unter 07071/207-3325 oder Frau Seifert / Frau Zug unter 07071/207-3318. Ebenfalls wurden am 21.10.2024 die Briefe mit den Ergebnissen der schriftlichen Kenntnisüberprüfung versandt. Beim Bestehen des schriftlichen Teils erhalten Sie mit der Ergebnismitteilung auch die Einladung zum mündlichen Teil der Kenntnisüberprüfung.
Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2025
Die Anmeldefrist für die schriftliche Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2025 läuft bis zum 31.12.2024. Anmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Einsendung ist der Poststempel maßgeblich.
Kenntnisüberprüfung im Herbst 2025
Ab dem 01.01.2025 können Sie sich für die Kenntnisüberprüfung im Herbst 2025 anmelden. Vorher eingehende Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt.
Heilpraktikererlaubnis: Erteilung
Onlinedienst
- Heilpraktikererlaubnis: Antrag
Den Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für den allgemeinen Heilpraktiker und die sektoralen Heilpraktiker können Sie online über das Landesportal service-bw einreichen.
Formulare, Infomaterial
Heilpraktiker allgemein
Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, der Podologie oder der Ergotherapie
Rechtsgrundlagen
- Heilpraktikergesetz
- Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (PDF/257 KB)
- Gebührenverordnung mit Gebührenverzeichnis (Landratsamt Tübingen) (PDF/221 KB)
- Informationen zum Datenschutz (DSGVO) (PDF/23 KB)
- Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien (Bund)
Kenntnisprüfung: Lösungen
Heilpraktiker Kenntnisprüfung – Lösungen vom Oktober 2024
Kontakt
oder Tel.: 07071 207-3318
Sprechzeiten
Mo.–Do. 8:00–12:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung