Bereitschaftspflege

Fachdienst für Bereitschaftspflegefamilien

Vielen Dank, dass Sie sich für die Bereitschaftspflege interessieren.

Beschreibung

Was bedeutet Bereitschaftspflege

In dieser speziellen Form der Pflege werden Kinder und Jugendliche im Landkreis Tübingen vorübergehend untergebracht, wenn sie in Not geraten sind, aktuell nicht bei ihren Eltern leben können und kurzfristig Schutz und Geborgenheit benötigen.
 
Bereitschaftspflegefamilien können Kinder und Jugendliche häufig innerhalb kürzester Zeit bei sich aufnehmen, wenn Familien in eine akute Krisensituation geraten. Ob eine Krisenunterbringung notwendig ist,  klärt und entscheidet im Jugendamt der Fachdienst Hilfen zur Erziehung.

In einem Teil der Fälle werden die Kinder und Jugendlichen mit Einverständnis oder auf Wunsch der Eltern vorübergehend untergebracht. In anderen Fällen hat das Jugendamt die Unterbringung entschieden. In akuten Krisen kann eine Aufnahme auch nachts oder am Wochenende über die Rufbereitschaft des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgen.

Die Zeit, in der die Kinder und Jugendlichen in der Bereitschaftspflegefamilie bleiben, ist zeitlich befristet. Das können wenige Tage, einige Wochen oder auch einige Monate sein. In manchen Fällen hält das Jugendamt die Beteiligung des Familiengerichtes für notwendig und beauftragt ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der Eltern. Während der Zeit des Verbleibs in der Bereitschaftspflegefamilie klärt der Fachdienst Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz die Perspektive für das aufgenommene Kind bzw. für den aufgenommenen Jugendlichen. Dies kann eine Rückkehr in die Familie, die Vermittlung in eine Dauer-Pflegefamilie oder die Aufnahme in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung sein. Bei Bedarf wendet er sich an das zuständige Familiengericht.

Für die Dauer der Bereitschaftspflege gestalten die Bereitschaftspflegefamilien den Alltag des Kindes oder Jugendlichen mit allen dazu gehörenden Belangen wie beispielsweise Kindergarten- oder Schulbesuch, Arztterminen oder Therapieterminen.

In manchen Fällen gibt es Besuchskontakte zu den leiblichen Eltern, die mit den Kindern vor- und nachbereitet werden müssen. Die Durchführung übernimmt in der Regel das Jugendamt.

Je nach Einzelfall gibt es Kontakte und Austausch zwischen der Bereitschaftspflegefamilie und den Eltern.

Die Kinder und Jugendlichen

Im Landkreis Tübingen können Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht werden.
Die Aufnahme erfolgt in der Regel in besonders belastenden Situationen, nicht immer sind die gesamte Vorgeschichte und die Besonderheiten der Kinder und Jugendlichen bekannt. Häufig handelt es sich um Kinder und Jugendliche, die bereits durch außerordentliche Erfahrungen belastet sind, viele Spannungen und Krisen erlebt haben und dadurch ungewohnte und unverständliche Verhaltensweisen zeigen können.

Die Herkunftsfamilien

Die Gründe für die Herausnahme eines Kindes oder Jugendlichen aus seiner Familie können vielfältig sein. Ein ungeplanter Krankenhausaufenthalt kann eine Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie ebenso notwendig machen wie die lange Vernachlässigung eines Kindes, eine Suchterkrankung oder die psychische Erkrankung eines Elternteils.
Gewalt in der Familie kann ebenso eine Rolle spielen wie ein fehlendes soziales Netz mit Entlastungsangeboten für überforderte Eltern.

Der Fachdienst für Bereitschaftspflegefamilien

Bereitschaftspflegefamilien haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.
Der Fachdienst für Bereitschaftspflegefamilien bereitet die Bewerberinnen umfangreich auf Ihre Tätigkeit als Bereitschaftspflegefamilie vor. Gemeinsam mit einer Fachkraft der Sophienpflege e.V. werden sie entweder in einem Kurs oder in mehreren Einzelgesprächen in alle Bereiche dieser speziellen Aufgabe eingeführt und entsprechend geschult.

Der Fachdienst unterstützt die Familien in allen Belangen, die das Pflegeverhältnis betreffen. Er steht ihnen zur Seite und berät sie in allen das Kind oder den Jugendlichen betreffenden Fragen.
Er bietet ihnen unter anderem Unterstützung mit fachlichem Wissen in den Bereichen Kinderschutz, Entwicklungspsychologie, systemische Familienberatung und Krisenintervention.

Der Fachdienst begleitet die einzelnen Schritte während der Dauer des Aufenthaltes der Kinder und Jugendlichen. Er kümmert sich um die rechtlichen und finanziellen Belange des Pflegeverhältnisses. Er gewährleistet einen zuverlässigen Austausch zwischen dem Jugendamt und den Bereitschaftspflegefamilien.

Mit dem Fachdienst wird vereinbart, wie viele Bereitschaftsplätze die Familien zur Verfügung stellen und welche Altersgruppe sie in ihrer Familie aufnehmen können.

Der Fachdienst arbeitet mit einer Fachkraft der Sophienpflege e.V. zusammen. Vorbereitungsgespräche und Schulungen der Bereitschaftspflegefamilien werden gemeinsam durchgeführt, ebenso die Gruppenangebote. Einzelberatungen können durch den Fachdienst, die Fachkraft der Sophienpflege e.V. oder durch beide gemeinsam durchgeführt werden.

Weitere Unterstützungsangebote

Neben der oben genannten Begleitung und Beratung durch den Fachdienst gibt es monatliche Treffen der Bereitschaftspflegefamilien. Hier treffen sich alle im Landkreis Tübingen tätigen Familien zum Austausch und zur Supervision. Einige Familien arbeiten schon seit vielen Jahren in diesem Bereich, verfügen über viele Erfahrungen und umfangreiches Wissen und stehen für Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung. Eine Fachkraft der Sophienpflege e.V. leitet die Supervision und unterstützt die Bereitschaftspflegefamilien umfangreich.

Rechtliche Grundlagen und Vergütung

Die Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie erfolgt gemäß § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) oder gemäß § 42 SGB VIII (Inobhutnahme).
Die Bereitschaftspflegefamilien erhalten eine steuer- und sozialabgabenfreie Vergütung für die Dauer des Pflegeverhältnisses. Diese beträgt derzeit 104,72 Euro für den Unterbringungstag (Stand 01.01.2024). Sachleistungen können im Einzelfall zusätzlich beantragt werden.

Voraussetzungen, um Bereitschaftspflegefamilie zu werden

Falls Sie sich für diese spezielle Aufgabe interessieren und sich mit dem Gedanken tragen Bereitschaftspflegefamilie zu werden, ist Folgendes zu erfüllen:

Die Familienform spielt für die Eignung als Bereitschaftspflegefamilie keine Rolle. Ob eigene Kinder vorhanden sind, ist nicht entscheidend, kann aber in manchen Fällen hilfreich sein. Grundsätzlich können Paare (verheiratete, unverheiratete, gleichgeschlechtliche), Patchworkfamilien oder Alleinstehende Pflegepersonen werden. 

Entscheidende Faktoren sind:

  • die Bereitschaft, Kinder und/oder Jugendliche auf Zeit bei sich aufzunehmen
  • die Fähigkeit, einem Kind oder Jugendlichen in einer Krisensituation Halt, Ruhe und Alltag vermitteln zu können
  • Flexibilität, Einfühlungsvermögen, Durchhaltevermögen und eine hohe Belastbarkeit
  • Eine Hauptbetreuungsperson, die nicht oder flexibel berufstätig ist. Die Berufstätigkeit und die Tätigkeit als Bereitschaftspflegefamilie müssen miteinander vereinbar sein
  • Ausreichend Wohnraum
  • Finanzielle Unabhängigkeit von der Tätigkeit als Bereitschaftspflegefamilie
  • Die Bereitschaft, an Qualifizierungsmaßnahmen, Gruppentreffen und Supervision teilzunehmen
  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller im Haushalt lebender Familienmitglieder über 18 Jahren
  • Ein ärztliches Attest

Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann melden Sie sich doch bei uns. Wir sind für Sie da, bei Fragen und Anliegen.

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Bereitschaftspflege
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

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