Wirtschaftliche Jugendhilfe Kindertagesbetreuung
Kostenübernahme für Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege
Beschreibung
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe Kindertagesbetreuung ist für die Übernahme von Betreuungskosten und die Kindertagespflege zuständig.
Kostenübernahme
Die Betreuungskosten eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege können ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern und dem Kind die Belastung nicht zuzumuten ist. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen.
Die Kostenübernahme der Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung kann bei der Abteilung Soziales bei „Bildung und Teilhabe“ beantragt werden:
Unterlagen bitte per Post oder E-Mail zusenden. Keine Abgabe im Landratsamt.
Onlinedienst
- Gebühren für Kindertageseinrichtungen: Ermäßigung, Befreiung
Onlineantrag und Beschreibung
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, bei der eine qualifizierte Kindertagepflegeperson eine kleine Gruppe Kinder betreut. Diese Betreuung erfolgt in den eigenen Räumen der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. Die finanziellen Regelungen für diese Betreuungsform werden von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Kindertagesbetreuung bearbeitet.
Für die Vermittlung, Beratung und Qualifikation ist der Tageselternverein Tübingen zuständig:
Formulare
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Jugend: Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) Kindertagesbetreuung
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Sachgebietssekretariat
Tel.: 07071 207-6269
Tel.: 07071 207-6274
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Ansprechperson, diese finden Sie in der Kontaktübersicht.
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Hadding
