Wirtschaftliche Jugendhilfe Kindertagesbetreuung

Kostenübernahme für Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege

Beschreibung

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe Kindertagesbetreuung ist für die Übernahme von Betreuungskosten und die Kindertagespflege zuständig.

Kostenübernahme

Die Betreuungskosten eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege können ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern und dem Kind die Belastung nicht zuzumuten ist. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen.

Die Kostenübernahme der Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung kann bei der Abteilung Soziales bei „Bildung und Teilhabe“ beantragt werden:

Unterlagen bitte per Post oder E-Mail zusenden. Keine Abgabe im Landratsamt.

Onlinedienst

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, bei der eine qualifizierte Kindertagepflegeperson eine kleine Gruppe Kinder betreut. Diese Betreuung erfolgt in den eigenen Räumen der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. Die finanziellen Regelungen für diese Betreuungsform werden von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Kindertagesbetreuung bearbeitet. 

Für die Vermittlung, Beratung und Qualifikation ist der Tageselternverein Tübingen zuständig:

Formulare

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) Kindertagesbetreuung

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
WJH
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Sachgebietssekretariat

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Ansprechperson, diese finden Sie in der Kontaktübersicht.

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Hadding

Übergeordnete Stelle