Holzverkauf
Beschreibung

Landratsamt Tübingen
Der Landkreis Tübingen bietet den kommunalen und privaten Waldbesitzern an, für diese Holzverkaufsdienstleistungen zu übernehmen. Hierfür hat der Landkreis bei der Abt. Forst eine kreiskommunale Holzverkaufsstelle (HVS) eingerichtet.
Größere Waldbesitzer haben mit dem Landkreis in der Regel Verträge zur Übernahme der Tätigkeit des Holzverkaufs abgeschlossen. Kleine private Waldbesitzer können der HVS den Verkauf ihres Holzes ebenfalls fallweise übertragen. Hierzu wenden Sie sich zunächst an die örtlich zuständigen Revierleiter.
Holz aus dem Staatswald kann direkt bei der ForstBW gekauft werden.
Stammholz, Industrieholz
Brennholz, Flächenlose
Infomaterial, Download
- Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen des Landkreises Tübingen für Holzverkäufe (AVZ Holzverkauf) (PDF/172 KB)
- Allgemeine Versteigerungs- und Submissionsbedingungen des Landkreises Tübingen für Holzverkäufe (AVS Holzverkauf) (PDF/123 KB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Brennholzverkauf an Verbraucher (AGB-Brh) (PDF/162 KB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Flächenlosverkauf an Verbraucher (AGB-FL) (PDF/164 KB)
- Datenschutzhinweise Holzverkauf (PDF/16 KB)
- Forstreviere, Kontaktübersicht (PDF/28 KB)
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Forst: Sachgebiet Holzverkaufsstelle
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Forst
Holzverkaufsstelle
Eberhardstraße 21
72108 Rottenburg am Neckar
Tel.: 07071 207-1402
Fax: 07071 207-1499
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00,
Mo.–Do. 13:30–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Sachgebietsleitung
N.N.