Jugendarbeitsschutz

Jugendarbeitsschutzgesetz, Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen und Produktionen

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Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendförderung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

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Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
um Terminvereinbarung wird gebeten

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