Erneuerbare Wärmeenergien (Baurecht)

Beschreibung

Wenn Sie ein Gebäude neu errichten, ein bestehendes sanieren oder Ihre Heizanlage erneuern wollen, sind verschiedene bundes- und landesrechtliche Vorgaben zu beachten.

Altbauten

Weitere Informationen

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg informiert zu erneuerbaren Energien, auch zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (EWärmeG 2008 oder EWärmeG 2015), zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Landes Baden-Württemberg (EEWärmeG) sowie zur Energieeinsparverordnung des Bundes (EnEV):

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4044

Allgemeine Sprechzeiten

Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

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