Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfe zur Erziehung

Kostenübernahme für Jugendhilfemaßnahmen

Beschreibung

Jugendhilfe wird pädagogisch und wirtschaftlich geleistet, wobei der wirtschaftliche Teil vom Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe wahrgenommen wird.

Im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) wird die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen bearbeitet. Zu den finanziellen Leistungen gehören insbesondere die

  • Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege
  • Übernahme von Heimkosten bei Unterbringung in Heimen
  • Übernahme der Kosten für ambulante Hilfen

Leistungen, Kostenbeiträge

Je nach Hilfeart haben sich die Eltern und Kinder nach ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten der Jugendhilfemaßnahmen zu beteiligen. Bei stationären und teilstationären Leistungen, bei denen das Jugendamt auch ganz bzw. teilweise für den Lebensunterhalt des jungen Menschen aufkommt (z. B. bei Familienpflege und Heimerziehung), wird ein sogenannter Kostenbeitrag von den Eltern erhoben, der sich nach deren Einkommen richtet. Die WJH berechnet den Kostenbeitrag und erlässt gegenüber den Kostenbeitragspflichtigen einen Leistungsbescheid.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) Hilfe zur Erziehung

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
WJH
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Sachgebietssekretariat

Telefonische Sprechzeiten:
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr

Persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Ansprechperson, diese finden Sie in der Kontaktübersicht.

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Denneler

Übergeordnete Stelle