Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfe zur Erziehung
Kostenübernahme für Jugendhilfemaßnahmen
Beschreibung
Jugendhilfe wird pädagogisch und wirtschaftlich geleistet, wobei der wirtschaftliche Teil vom Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe wahrgenommen wird.
Im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) wird die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen bearbeitet. Zu den finanziellen Leistungen gehören insbesondere die
- Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege
- Übernahme von Heimkosten bei Unterbringung in Heimen
- Übernahme der Kosten für ambulante Hilfen
Leistungen, Kostenbeiträge
Je nach Hilfeart haben sich die Eltern und Kinder nach ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten der Jugendhilfemaßnahmen zu beteiligen. Bei stationären und teilstationären Leistungen, bei denen das Jugendamt auch ganz bzw. teilweise für den Lebensunterhalt des jungen Menschen aufkommt (z. B. bei Familienpflege und Heimerziehung), wird ein sogenannter Kostenbeitrag von den Eltern erhoben, der sich nach deren Einkommen richtet. Die WJH berechnet den Kostenbeitrag und erlässt gegenüber den Kostenbeitragspflichtigen einen Leistungsbescheid.
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Jugend: Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) Hilfe zur Erziehung
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Sachgebietssekretariat
Tel.: 07071 207-6269
Tel.: 07071 207-6274
Telefonische Sprechzeiten:
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Ansprechperson, diese finden Sie in der Kontaktübersicht.
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Denneler
