Soziale Zwecke: Zuschüsse
Aktuelles
Sozialabteilung am Montag, 19.10.2026 von 10:30 bis 12:30 Uhr nicht erreichbar
Die telefonische und persönliche Erreichbarkeit aller Mitarbeitenden der Abteilung Soziales ist wegen einer wichtigen dienstlichen Veranstaltung am Montag, 19. Oktober 2026 von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr eingeschränkt.
Persönliche Vorsprachen und Anrufe bitten wir außerhalb dieser Zeit zu legen.
Für Besucher:innen der Sozialabteilung ist im Landratsamt eine Not-Anlaufstelle in Büro A2 03 eingerichtet.
Hier können Unterlagen abgegeben und dringende Nachrichten hinterlassen werden.
Beschreibung
Der Landkreis Tübingen gewährt Zuschüsse für soziale Zwecke im Rahmen seiner Freiwilligkeitsleistungen. Ziel der Zuwendung ist es, nicht abgedeckte Kosten bei der Erfüllung sozialer Aufgaben auszugleichen. Über die für diesen Zweck bereitgestellten Mittel entscheidet der Kreistag.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Sach- und Personalkosten der Antragsberechtigten (institutionelle Förderung), sowie sonstiger Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Projekt des Antragstellers (Projektförderung) entstehen. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und gemeinnützig im Sozialbereich tätige Vereine, die im Landkreis ihren Sitz haben oder tätig sind.
Eine Förderung setzt voraus, dass ein nachvollziehbarer Bedarf besteht, die Aufgabe nicht bereits vom Landkreis übernommen wird und die Verwendung öffentlicher Mittel gerechtfertigt ist.
Weitere Informationen
Kontakt
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
