Koordination Integrationsmanagement
Aktuelles
Die Koordinierende Stelle im Landkreis Tübingen organisiert ein landesweites digitales Austauschformat für Koordinierende Stellen im Integrationsmanagement auf der Plattform Kompetenz Kommunale Integrationsarbeit. Den Termin für das nächste Treffen erhalten Sie auf der Website im Praxis-Portal ThemenTeams:
- Kompetenz Kommunale Integrationsarbeit (KKI): Praxis-Portal ThemenTeams (TT)
Universität Konstanz, Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Beschreibung
Die Koordinierende Stelle Integrationsmanagement ist mit der landeseinheitlichen Koordinierung des Integrationsmanagements im Landkreis Tübingen beauftragt. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift (VwV) Integrationsmanagement.
Integrationsmanagement und Sozialberatung: Ansprechpersonen
Das Integrationsmanagement und die Sozialberatung liegt in der Stadt Tübingen bei den Mitarbeitenden der Fachabteilung Hilfen für Geflüchtete und in den Städten Rottenburg und Mössingen sowie den zwölf Kreisgemeinden bei den Mitarbeitenden des Fachdiensts für Geflüchtete des Landratsamts Tübingen:
- Landratsamt Tübingen: Fachdienst für Geflüchtete
Stadt Rottenburg, Stadt Mössingen, Gemeinden Ammerbuch, Bodelshausen, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten, Ofterdingen, Starzach
Koordination Integrationsmanagement: Aufgabenbereiche
Die Koordinierende Stelle übernimmt die folgenden Aufgaben:
- zentrale Steuerung des Integrationsmanagements im Landkreis
- Fortbildungsangebote für Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager
- Information der kommunalen Verwaltungsspitze zum Integrationsmanagement
- Vernetzung von für das Informationsmanagement relevanten Akteurinnen und Akteuren
- Vernetzungsveranstaltungen auf Kreisebene
- Teilnahme an Sitzungen des strategischen Steuerungsgremiums des Landes
- Zusammenführen von Daten zum Integrationsmanagement
- Ansprechpartner für das Land, die Bewilligungsstelle, die Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Bedarfsabstimmung mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden
