Soziales: Krankenhilfe
Beschreibung
Für Personen, die nicht krankenversichert und nicht in der Lage sind, die Kosten einer notwendigen ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung aus eigenen Mitteln zu tragen, wird Krankenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.
Krankenhilfe im Bereich soziale Leistungen zur Grundsicherung (SGB XII), Kontakt:
Krankenhilfe im Bereich Asylbewerberleistungen, Kontakt:
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Kontakt
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
