Fahrerlaubnis, Führerschein – Aktuelles

Lichtbild für den Führerschein

Biometrisches Passbild für den Führerschein weiterhin auf Papier ausgedruckt nötig.

Ab 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Ab diesem Datum dürfen Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden für die Beantragung von Identitätsdokumenten, wie zum Beispiel Aufenthaltstitel, nur noch digitale Lichtbilder entgegennehmen. Eine Ausnahme von den digitalen Lichtbildern ist der Führerschein – hier ist weiterhin ein Papierfoto erforderlich, da der Gesetzgeber hier bisher kein digitales Foto vorgesehen hat.
Für Ihren Führerschein benötigen Sie daher weiterhin einfach ein normales, gedrucktes biometrisches Passfoto. Die neue Regelung zur digitalen Fotoübermittlung ab 1. Mai 2025 gilt hier nicht. Wenn Sie bereits ein Foto mit Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code) erhalten haben, können wir dieses leider nicht verwenden. Bringen Sie bitte ein klassisches biometrisches Passfoto mit oder fügen Sie dieses Ihren Antragsunterlagen bei.

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Abteilung Verkehr und Straßen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4356

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