Sichere elektronische Kommunikation

Zugangseröffnung

Zugangseröffnung elektronische Kommunikation

Das Landratsamt Tübingen bietet Bürger:innen und Unternehmen die Möglichkeit zur sicheren elektronischen Kommunikation. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach §3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Wir eröffnen den Zugang für elektronische Kommunikation im Sinne von §3a LVwVfG über die im Folgenden aufgeführten Wege und unter den angegebenen Bedingungen.

Für die elektronische Kommunikation im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt  vergleichbar §110c Ordnungswidrigkeitengesetz i.V.m. §32a Strafprozessordnung.

Wird von Ihnen die Kommunikation elektronisch begonnen, geht das Landratsamt Tübingen davon aus, dass die gesamte Kommunikation in der jeweiligen Angelegenheit auf dem von Ihnen gewählten Weg stattfinden kann, soweit rechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Der Landkreis Tübingen behält sich jedoch vor, eingehende Nachrichten auf anderem Weg, insbesondere per Briefpost zu beantworten. Wir setzen die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten voraus, die Verwendung eines Pseudonyms ist unzulässig.

Formfreie Vorgänge

Ein formfreier Vorgang bedeutet, dass Ihre eigenhändige Unterschrift rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Für formfreie Vorgänge können Sie die folgenden Wege nutzen:

Es wird darauf hingewiesen, dass der elektronische Kommunikationsweg über einfache E-Mail an das Landratsamts ausschließlich für die formfreie Kommunikation genutzt werden kann.

Wichtige bzw. sensible Daten sollten Sie nicht per unverschlüsselter E-Mail an das Landratsamt schicken: E-Mails, die über das Internet versandt werden, sind unsicher und können von fremden Personen gelesen, abgefangen und verändert werden. Für personenbezogene oder vertrauliche Informationen sollten daher die anderen oben angebotenen Wege genutzt werden.

Vorgänge dieser Art können Sie z.B. über das Serviceportal Baden-Württemberg einfach und sicher an uns verschicken.

Formgebundene Vorgänge

Formgebundene Vorgänge sind Anträge und Schriftsätze, die aus rechtlichen Gründen der Schriftform bedürfen (d.h. eine eigenhändige Unterschrift ist erforderlich).

Diese können in elektronischer Form nur auf folgenden Wegen und in bestimmter Form rechtswirksam eingereicht werden:

  •  Unsere Online-Anträge – mit elektronischem Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel oder eID für EU-Bürger
  • Im elektronischen Rechtsverkehr – die Unterzeichnung mit der Namenswiedergabe des Erklärenden ist erforderlich

Sofern die elektronischen Dokumente, die Sie einreichen möchten, mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Vertrauensdienstegesetz versehen sind, sind auch folgende Wege möglich:

  • Service-Konto-Nachricht über das
  • E-Mail-Nachricht – an alle Adressen, die auf unserer Website, Briefköpfen oder anderen Wegen veröffentlicht werden

Dateiformate

Generell empfehlen wir als Dateiformat für elektronische Dokumente PDF (Portable Document Format, Adobe Acrobat), da dieses universell lesbar ist. Alternativ bieten sich Grafik-Formate wie z.B. TIFF, JPEG, PNG an.

Sollten Dokumente fehlen, nicht lesbar oder für die Behörde zur Bearbeitung nicht geeignet sein, teilen wir Ihnen dies mit.

Je nach Übermittlungsweg kann es weitere technische oder rechtliche Beschränkungen geben, die Sie beachten müssen. So sollte z.B. in einer E-Mail die Dateigröße der Anhänge 21 MB nicht überschreiten. E-Mails mit Anhängen mit gefährlichen oder gefährdeten Dateiformaten werden abgelehnt. Dies sind Dateiformate, die Schadprogramme verstecken können und somit ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Serviceportal Baden-Württemberg

Kommunikation über das Serviceportal Baden-Württemberg service-bw

Sie sind noch nicht für ein service-bw Postfach registriert?

Wenn Sie mit dem Landratsamt Tübingen sichere Nachrichten und Dokumente austauschen möchten, können Sie sich für ein kostenloses Postfach registrieren und auf diesem Weg auch die Antworten der Verwaltung erhalten.

Sie können nach der Anmeldung nicht nur mit uns Nachrichten austauschen und Dokumente übermitteln, sondern auch mit allen weiteren öffentlichen Verwaltungen in Baden-Württemberg.

Zur Registrierung beim Serviceportal Baden-Württemberg:

Wenn Sie bereits ein Postfach im Serviceportal Baden-Württemberg haben:

Versand von elektronischen Nachrichten

Wenn Sie dem Landratsamt Tübingen eine Nachricht in elektronischer Form schicken möchten, finden Sie hier das allgemeine Behördenpostfach des Landratsamtes:

Für den direkten Kontakt mit einzelnen Organisationseinheiten:

Wählen Sie die für Ihr Anliegen passende Organisationeinheit aus, dann „Sichere Servicekonto-Nachricht senden“.

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Zur rechtsverbindlichen Übermittlung von formgebundenen Schriftsätzen verfügt das Landratsamt Tübingen über besondere Behördenpostfächer (beBPo). Diese bieten Verfahrensbeteiligten (z.B. Gerichten, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Organisationen und natürlichen Personen) die Möglichkeit, über ihre jeweiligen Postfächer verschlüsselt und rechtssicher mit dem Landratsamt Tübingen zu kommunizieren.

Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Mit dem elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) können Bürgerinnen, Bürger und Organisationen elektronische Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz austauschen. Weiteres zum eBO:

Die Kommunikation über das eBO stellt einen sogenannten sicheren Übermittlungsweg dar und ersetzt in formgebundenen Verfahren Ihre Unterschrift auf Papier. Ihre elektronischen Schreiben unterzeichnen Sie mit Ihrem getippten Namen.

Bürgerinnen und Bürger können für die Kommunikation mit der Justiz unter anderem das kostenfreie Postfach „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen:

Versand von Nachrichten per elektronischem Rechtsverkehr

Wenn Sie dem Landkreis Tübingen eine Nachricht per elektronischem Rechtsverkehr schicken möchten, finden Sie die besonderen Behördenpostfächer (beBPo) des Landratsamtes über den Verzeichnisdienst Ihres Postfachs.

Für schriftformersetzende Übersendung ist grundsätzlich das PDF- oder TIFF-Format zu verwenden. Es gelten darüber hinaus die weiteren Vorschriften der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) – in Verbindung mit der jeweiligen Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz zu § 5 der ERVV.

Weitere Informationen