Sorgeregister
Beschreibung
Nicht miteinander verheiratete Eltern können urkundlich erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen wollen.
Beurkundete gemeinsame Sorgeerklärungen werden beim Geburtsjugendamt erfasst.
Die Negativbescheinigung bestätigt, dass keine gemeinsame Sorge registriert ist.
Onlinedienst
- Sorgeregister: Auskunft
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Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Telefonische Sprechzeiten
Mo.–Do. 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
