Nach der Geburt

  • Nachsorge durch die Hebamme
  • Mit der Geburtsurkunde Elterngeldantrag und Kindergeldantrag abschicken
  • Kinderärztin oder Kinderarzt aufsuchen
  • Treffpunkte/Familienzentren für Eltern mit Säuglingen suchen

Bei Erschöpfung und sonstigen Sorgen:

  • Zurück zur Beratungsstelle für Schwangere.
    Ihre bisherige Beraterin ist weiter für Sie da.
    Bei ihr bekommen Sie auch erste Informationen über für Sie passende Angebote der "Frühen Hilfen für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern" und auf Wunsch ist sie Ihnen behilflich, diese in ersten Schritten zu beanspruchen.

Weitere Informationen

  
 

Gesundheit

Aufgabenbereich

Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Schwangerschaftsberatung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: schwangerenberatung@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-3318
Fax: 07071 207-93399

Lage/Anfahrt

Sprechzeiten

Beratung nach telefonischer Terminvereinbarung.