Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen

Sie können zu Ihrem deutschen, minderjährigen, ledigen Kind nachziehen, wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR kommen, das Personensorgerecht für das deutsche Kind innehaben und beabsichtigen, dieses auch auszuüben.

Personensorge umfasst das Recht und zugleich die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Minderjährig ist das Kind, wer es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ledig ist, wer nicht verheiratet ist und es auch noch nicht war; auch wer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, ist nicht ledig.

Sie können zu Ihrem Kind auch nachziehen, wenn Sie kein Personensorgerecht innehaben. Voraussetzung ist, dass Sie mit Ihrem Kind bereits eine familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland führen. Eine familiäre Lebensgemeinschaft ist anzunehmen, wenn die Angehörigen regelmäßigen Kontakt zueinander pflegen, der über bloße Besuche hinausgeht. Liegen die Voraussetzungen vor, entscheidet die Behörde im Wege des Ermessens über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Verfahrensablauf:

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

Erforderliche Unterlagen:

  
 

Ordnung

Aufgabenbereich

Ausländerwesen

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Siehe hierzu die Sprechzeiten des für Sie zuständigen Ansprechpartners (die Zuständigkeit richtet sich nach dem 1. Buchstaben Ihres Familiennamens). Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrem Ansprechpartner erforderlich.

Ansprechpartner

Familiennamen A, B

Herr Lehmann
Raum: A1 15
Tel.: 07071 207-3121
Fax: 07071 207-93121
t.lehmann@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-10.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
Freitag 8.00-10.00 Uhr

Familiennamen C, D, E, G

Frau Maier
Tel.: 07071 207-3123
Fax: 07071 207-93123
sandra.maier@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.00-10.00 Uhr,
Donnerstag 13.30-15.30 Uhr

Familiennamen F, I, J, N, Y, Z

Frau Gräser
Raum: A1 17
Tel.: 07071 207-3125
Fax: 07071 207-93125
k.graeser@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch bis Freitag 10.00-12.00 Uhr

Familiennamen H, O

Frau Klink
Raum: A1 17
Tel.: 07071 207-3138
Fax: 07071 207-93138
n.klink@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch 10.00-12.00 Uhr
Mittwoch 13.30-15.00 Uhr

Familiennamen K, L, M

Frau Sahin
Raum: A1 13
Tel.: 07071 207-3135
Fax: 07071 207-93135
k.sahin@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-10.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
Freitag 8.00-10.00 Uhr

Familiennamen P, Q, R, S

Frau Friedrichsohn
Raum: A1 11
Tel.: 07071 207-3136
Fax: 07071 207-93136
t.friedrichsohn@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-10.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
Freitag 8.00-10.00 Uhr

Familiennamen T, U, V, W, X

Frau Stremlow
Raum: A1 17
Tel.: 07071 207-3108
Fax: 07071 207-93108
j.stremlow@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 10.00-12.00 Uhr

Spezielle aufenthaltsrechtliche Verfahren A-N; Fachkräfteeinwanderungsgesetz Familienname der Fachkraft: A-N

Frau Horn
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3113
Fax: 07071 207-93113
v.horn@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00-12.00 Uhr,
Donnerstag von 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Spezielle aufenthaltsrechtliche Verfahren O-Z; Fachkräfteeinwanderungsgesetz Familienname der Fachkraft: O-Z

Herr Meier
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3148
Fax: 07071 207-4044
mat.meier@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8.00-12.00 Uhr

Sachgebietsleitung Ausländerrecht und Einbürgerungen

Frau Horn
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3113
Fax: 07071 207-93113
v.horn@kreis-tuebingen.de

Sekretariat

Frau Buck
Raum: A1 31
Tel.: 07071 207-3133
Fax: 07071 207-93133
abh@kreis-tuebingen.de

Frau Scholz
Raum: A1 31
Tel.: 07071 207-3153
Fax: 07071 207-93133
abh@kreis-tuebingen.de