Ausländerbehörde, Aufenthaltsrecht

Aktuelles

E-Passfoto:
Ab 1. Mai 2025 können ausschließlich digitale, biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Aufenthaltstitels bzw. Reiseausweises verwendet werden.
Das erforderliche digitale Lichtbild kann in einem zertifizierten Fotostudio erstellt werden.
Über den nachfolgenden Link finden Sie ein geeignetes Fotostudio in Ihrer Nähe:

Ebenso können Sie ab sofort auch Lichtbilder selbstständig über ein Lichtbilderfassungssystem direkt vor Ort erstellen. Ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Die Aufnahme der Lichtbilder ist gebührenpflichtig. Für jedes erstellte Lichtbild wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig.
Für die Erstellung digitaler Lichtbilder von jüngeren Kindern oder Personen, die aus sonstigen Gründen den Anweisungen des Lichtbilderfassungssystems (Ausführung bestimmter Kopf- und Augenbewegungen) nicht folgen können, verweisen wir auf die örtlichen privaten Fotodienstleister.

Direktversand Ausweisdokumente:
Ab sofort können Sie mit der Option Direktversand Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Weitere Informationen zum Direktversand können Sie dem Merkblatt entnehmen:

Gemeinden im Landkreis und Stadt Mössingen

Die Ausländerbehörde im Landratsamt ist zuständig für die Stadt Mössingen und für die Gemeinden im Landkreis.

Für unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind wir eine wichtige Anlaufstelle.

Wir beraten Sie gerne, wenn es um Fragen des Aufenthaltsrechtes, die Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, Duldung, Aufenthaltsgestattung, Visaangelegenheiten, Verpflichtungserklärung, Familiennachzug und ähnliches geht.

In unserem Zuständigkeitsbereich leben derzeit ca. 12.000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Zur effektiven Steuerung des Publikumsverkehrs, zur Vermeidung von längeren Wartezeiten und um eine möglichst zeitnahe Erledigung der anstehenden Aufgaben gewährleisten zu können, bearbeitet unsere Ausländerbehörde sämtliche Anliegen, die mit dem elektronischen Aufenthaltstitel in Verbindung stehen, nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Es hat sich gezeigt, dass diese Regelung zur Kundenzufriedenheit beiträgt. Um die Wartezeiten zu verkürzen, benötigen Sie für alle Anliegen einen Termin. Bitte vereinbaren Sie diesen vorab per Telefon oder E-Mail. Eine Bearbeitung ohne Termin ist nicht möglich.

Als gemeinsame Ausländerbehörde der großen Kreisstadt Mössingen und des Landratsamtes Tübingen sind wir Ihr Ansprechpartner in ausländerrechtlichen Angelegenheiten. Bitte beachten Sie, dass sich die Zuständigkeit der Ausländerbehörde des Landratsamts Tübingen auf die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger der kreisangehörigen Gemeinden beschränkt:

Ammerbuch, Bodelshausen, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Mössingen, Nehren, Neustetten, Ofterdingen und Starzach.

Städte Tübingen und Rottenburg

Die Stadtverwaltungen Rottenburg und Tübingen sind mit eigenen Ausländerbehörden für die Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Rottenburg und Tübingen zuständig.

Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rottenburg kontaktieren Sie bitte das Ausländeramt der Stadt Rottenburg:

Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in Tübingen kontaktieren Sie bitte das Ausländeramt der Stadt Tübingen:

Geflüchtete aus der Ukraine

Flagge der Ukraine, quergeteilt, oben blau, unten gelb

Verfahren im Einzelnen

Onlinedienste

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Seit dem 1. September 2011 wird zum Nachweis eines bestehenden Aufenthaltsrechts ein eigenständiges Dokument in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels ausgestellt.
Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel: 

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Ordnung und Baurecht: Sachgebiet Ausländerrecht und Einbürgerungen

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Ausländerbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-3199

oder Tel.: 07071 207-3153

Kontaktübersichten

Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrer Ansprechperson erforderlich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

Sachgebietsleitung

Frau Horn

Übergeordnete Stelle