Tierarzneimittelüberwachung
Eine wichtige Voraussetzung für die Gewinnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, die frei von Arzneimittelrückständen sind, ist der sachgemäße und verantwortungsvolle Einsatz der Tierarzneimittel.
Die amtstierärztliche Überwachung der (Mast-)Bestände der Tierhalter sorgt in Ergänzung der im Rahmen der Fleischuntersuchung durchgeführten Rückstandsuntersuchungen dafür, dass "Hormonskandale" und anderer Arzneimittelmissbrauch vermieden oder aber aufgedeckt werden.
Um besonders in Lebensmitteln tierischer Herkunft das Vorliegen von Rückständen Arzneimitteln auszuschließen, wird bereits in der Urproduktion, z. B. der Tiermast, der Einsatz der verwendeten Arzneimittel streng überwacht. Hierzu gibt es Vorgaben für alle Mitgliedstaaten der EU, die den Einsatz der Arzneimittel für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, verbindlich reglementieren. So werden z. B. bestimmte Wirkstoffe für diesen Anwendungsbereich ohne Ausnahme verboten. Andererseits wird die Verwendung vieler anderer arzneilich wirksamer Stoffe stark eingeschränkt, z.B. durch die Festlegung von sogenannten Wartezeiten, nach deren Ablauf tierische Lebensmittel frühestens gewonnen werden dürfen.
Die Einhaltung der arznei- und lebensmittelrechtlichen Erfordernisse wird durch beiderseitige Kontrollen sowohl der landwirtschaftlichen Betriebe als auch der sie betreuenden Tierärzte überprüft. Für beide Seiten besteht eine umfangreiche Pflicht zur Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes, die letztendlich zum zunehmenden Verständnis für die Eigenverantwortung und auch zur sogenannten "gläsernen Produktion" erheblich beiträgt.
Darüber hinaus sorgen regelmäßige und zielgerichtete Probennahmen von lebenden Tieren, Schlachttieren und von tierischen Produkten dafür, dass Rückstände in Lebensmitteln erfasst, bewertet und gemaßregelt werden.