Hilfen zur Erziehung

Ambulante und stationäre Hilfen

In vielen Fällen lassen sich familiäre Konflikte oder Probleme durch Beratung bewältigen. Die Beratung erfolgt in einer unserer Jugend- und Familienberatungszentren oder in einer anderen Beratungsstelle (pro familia; Ökumenische Beratungsstelle Brückenstraße) . Wenn im Rahmen einer solchen Beratung festgestellt wird, dass diese Form der Hilfe nicht ausreicht und ein darüber hinausgehender Hilfebedarf besteht, kann die Beratungsfachkraft im Einverständnis mit der Familie an den Fachdienst Hilfe zur Erziehung im Jugendamt vermitteln.

Gem. § 27 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe hat ein  Personensorgeberechtigter „bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“.

Der Fachdienst Hilfe zur Erziehung prüft ob ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung besteht. Wenn die Voraussetzungen für eine Hilfe vorliegen, erfolgt die Planung der geeigneten Hilfe in Zusammenarbeit mit der Familie. Der Fachdienst berät dabei die Beteiligten und begleitet den gesamten Prozess.

Unter besonderen Voraussetzungen haben auch junge Volljährige, längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, gem. § 41 SGB VIII einen Anspruch auf „Hilfe für junge Volljährige“. Die Prüfung des Bedarfs erfolgt analog den Hilfen zur Erziehung.

 

Weitere Informationen

Fachdienst Hilfe zur Erziehung

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Jugend, Familien
Themen im Überblick

Jugend- und Familienberatungszentren JFBZ
Tübingen, Rottenburg und Mössingen

Infoflyer Jugend- und Familienberatungszentren JFBZ (5,501 MiB)

Frühe Hilfen für Eltern mit Kleinkindern von 0–3 Jahren
Portal frühe Hilfen im Landkreis Tübingen, Programm "STÄRKE"

pro familia Tübingen

Ökumenische Beratungsstelle Brückenstraße Tübingen 

  
 

Abteilung Jugend

Die Büros der Abteilung befinden sich überwiegend im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Davon abweichende Standorte entnehmen Sie den Unterseiten.

Kontakt und Sprechzeiten

Allgemeine Sprechzeiten
Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr
Do. 14:00-16:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Ansprechpartner für Gebiet Tübingen (Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Ammerbuch, Dettenhausen)
Sekretariat
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Tel.: 07071 207-2157
Fax: 07071 207-2199

Ansprechpartner für Gebiete Mössingen / Rottenburg (Gomaringen, Dußlingen)
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Fax: 07071 207-2199

Abteilungssekretariat
Tel.: 07071 207-2104
Fax: 07071 207-2199