Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen: Mitwirkung

Junge Menschen sollen in ihrer Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden.

Beschreibung

  • In Amtshilfe für die Abteilung Soziales führen Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes Untersuchungen zur Feststellung einer (drohenden) wesentlichen Behinderung durch (nach §99 Abs. 1-4, SGB IX).
  • Kooperation mit der interdisziplinären Frühförderstelle.
  • Beteiligung an den interdisziplinären Fachtreffen zur Hilfeplanung einer Schulbegleitung für (drohend) seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35 a SGB VIII) – Abteilung Jugend.

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-3337

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