Naturschutz
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Art. 20a Grundgesetz
Die untere Naturschutzbehörde hat ein breites Aufgabenspektrum, das sich in der Vielzahl gesetzlicher Regelungen und Fachkonventionen widerspiegelt, die bei der täglichen Arbeit zu beachten sind. Aufgabenschwerpunkte:
- Artenschutzprüfung in Zulassungs- und Planverfahren.
- Schutz gebietsheimischer Pflanzenarten und wildlebender Tierarten (Gehölzpflege, Baumfällungen, invasive Arten, gewerbliches Sammeln, insektenfreundliches Licht usw.).
- Schutz der Fortpflanzungs- und Nahrungsstätten artgeschützter Tiere (Brut- und Rastplätze, Fledermausquartiere etc.) und abwägende Entscheidungen im Einzelfall, wenn eine Ausnahmezulassung benötigt wird (Habitatschutz, Tötungsverbot) oder die Betroffenheit streng geschützte Arten zu gewichten ist.
- Überwachung der Vorrangflächen des Naturschutzes wie Natura2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Biotope aller Art inkl. Streuobst- und FFH-Wiesen sowie andere FFH-Lebensraumtypen.
- Erlaubnisse und Befreiungen im Ausnahmefall - Natura2000-Verträglichkeitsprüfungen.
- Stellungnahmen zu Bau/Planvorhaben.
- Beurteilung von Veranstaltungen aller Art, die in punkto Artenschutz problematisch sein können.
- Sonstige Eingriffsbeurteilungen im Zusammenhang mit verfahrensfreien Vorhaben.
Themen / Aufgaben des Naturschutzes
- Artenschutz
- Ansaat und Pflanzung
- Alpenbock
- Auffüllungen, Abgrabungen
- Bauen im Außenbereich (Naturschutz)
- Baumschnitt, Gehölzpflege, Rodung
- Biber
- Erhalt von Streuobstwiesen
- Geschirrhütten
- Kreisökologie
- Natura2000
- Naturschutzbeauftragte
- Ökokonto, Kompensationsverzeichnis
- Schutzgebiete
- Wespen und Hornissen
- Zeltlager
- Zulassungsverfahren
Weitere Informationen
Grundlegende Informationen zum Naturschutz sind auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, des Umweltbundesamts und der Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden-Württemberg zusammengestellt. Diese Internetseiten erreichen Sie über folgende Links: