Barrierefreie Toiletten: Zuschuss bei Straßen- und Vereinsfesten

Kurzbeschreibung

Der Landkreis vergibt an Vereine einen Zuschuss zu den Mehrkosten für die Miete von barrierefreien mobilen WC-Anlagen bei ihren Veranstaltungen.

Antrag, Formulare

Zuständige Stelle

Landratsamt Tübingen
Kreisbehindertenbeauftragte

Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Mail: kbb@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-6181

Verfahrensablauf

Barrierefreie Sanitäranlagen sind Voraussetzung, damit der Besuch eines Straßen- oder Vereinsfestes für alle Gäste gleichermaßen möglich ist.

Sofern die vor Ort vorhandenen Toiletten keine behindertengerechte Form aufweisen, können problemlos mobile Toiletten gemietet und aufgestellt werden.

Die Mehrkosten von Vereinen für barrierefreie mobile Sanitäranlagen bei Straßen- und Vereinsfesten bezuschusst der Landkreis mit 50 Prozent.

Damit möchte der Landkreis auch bei Vereinen für Barrierefreiheit werben und für Inklusion bei den beliebten Straßen- und Vereinsfesten sensibilisieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular. Auch ein formloser Antrag per E-Mail mit den vollständigen Angaben ist möglich.
  • Nachweis zu den Mehrkosten (Rechnungskopie)

Weitere Informationen

  
 

Soziales

Aufgabenbereich

Behindertenbeauftragte

Kontakt und Sprechzeiten

Landratsamt Tübingen
Kreisbehindertenbeauftragte
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Ansprechperson

Behindertenbeauftragte des Landkreises

Frau Pflumm
Raum: A2 16
Tel.: 07071 207-6181
Fax: 07071 207-96181
kbb@kreis-tuebingen.de