Digitaler Führerscheinantrag

Beschreibung

Ab dem 01.02.2024 besteht für Fahrerlaubnisbewerberinnen und -bewerber die Möglichkeit, den Führerschein für PKW, Motorrad und Traktor bequem online zu beantragen und zu bezahlen. Auch ein Antrag für begleitetes Fahren ab 17 ist aktuell noch nicht auf digitalem Wege möglich. Diese Möglichkeit wird voraussichtlich in den kommenden Monaten ergänzt. Ebenso sollen nach und nach sämtliche Antragsarten, wie beispielsweise die Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen, folgen.

Onlinedienst

Was ist der digitale Führerscheinantrag?

Ab 01.02.2024 kann der Führerscheinantrag komplett online gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger können sich den Antrag in englischer oder deutscher Sprache anzeigen lassen. Zudem können das biometrische Lichtbild, die Unterschrift und alle Nachweise bequem online hochgeladen werden. Die Authentifizierung der Antragstellenden erfolgt einfach und sicher über die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.

Was wird für den Online-Antrag benötigt?

Für eine erfolgreiche digitale Antragstellung wird folgendes benötigt:

  • Aktivierte Online-Ausweisfunktion bei Ihrem Elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel, Ihrer EU-Identität oder Unionsbürgerkarte – sowie Ihre individuelle PIN.
  • Ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp2 (kostenlos im App Store, Google Play Store oder unter ausweisapp.bund.de)
  • Kostenloses BundID-Konto – kann bei Antragstellung angelegt werden
  • Aktuelles biometrisches Passbild. Sie können Ihr aktuelles biometrisches Foto als Bilddatei hochladen
  • Name und Ort der Fahrschule

Weitere Informationen finden Sie in § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

  • Nachweis des Sehvermögens: Für die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, B, BE, L oder T müssen Sie einen Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle machen. Ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten ist auch zulässig. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Weitere Informationen finden Sie in § 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Wer kann einen Führerscheinantrag online stellen?

Der Online-Antrag kann ab dem Mindestalter von 16 Jahren gestellt werden, da der Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels Voraussetzung für die digitale Authentifizierung ist. Um einen Antrag zu stellen, müssen alle Unterlagen vorhanden sein. Aktuell können nur die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T (und Kombinationen aus diesen) als Ersterwerb online beantragt werden. Es kann aktuell noch kein Begleitetes Fahren ab 17 online beantragt werden.

Die Schritte zum Online-Antrag

  1. Identitätsnachweis durch Online-Ausweis in Verbindung mit der BundID
  2. Angaben von Informationen, z.B. zu Ihrer Person und Ihrer gewünschten Fahrerlaubnisklasse
  3. Hochladen von Anlagen, wie z.B. Foto und Erste-Hilfe-Nachweis
  4. Bezahlung des Online-Antrags (per Giropay, PayPal oder mit Kreditkarte)

Antrag

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4356

Terminreservierung

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine

Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich

Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Mayer

Übergeordnete Stelle