Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Beschreibung
Die Abteilung Gesundheit des Landratsamtes Tübingen verfolgt das Ziel, ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen und deren Teilhabe an der Gemeinschaft zu unterstützen und zu fördern.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst untersucht sozialmedizinisch Kinder und Jugendliche und berät Familien, sowie Institutionen (z.B. Kindertageseinrichtungen und Schulen) oder Behörden zu Fragen der Gesundheit und Teilhabe an der Gemeinschaft.
Für Fragen im Vorschul- und Schulalter stehen Ärztinnen, zumeist Fachärztinnen für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, sowie Sozialmedizinische Assistentinnen (SMA) zur Verfügung.
Zu den Aufgaben zählt insbesondere die Einschulungsuntersuchung (ESU), die nach dem Baden-Württembergischen Modell bereits ein Jahr vor Schulpflicht stattfindet. Im Rahmen dieser Untersuchung werden in Tübingen jährlich ca. 2.400 Kinder untersucht. Daten aus der ESU werden anonymisiert und nach datenschutzrechtlichen Kriterien für die Gesundheitsberichterstattung regional und landesweit ausgewertet. Trends in der kindlichen Entwicklung und deren Einflussfaktoren können so ermittelt und ggf. notwendige Maßnahmen initiiert werden (z. B. gezielte Ernährungs- und Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen).
Aufgabenbereiche
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst untersucht im Rahmen der Einschulungsuntersuchung alle Kinder im Landkreis mindestens einmalig.
Darüber hinaus werden Untersuchungen zu Fragestellungen von Frühförderung und Inklusion durchgeführt und Gutachten erstellt.
Zahnärztliche Untersuchungen in Schulen erfolgen in der 1. Klasse.
Zur Klärung infektionsmedizinischer Fragen in Kindertageseinrichtungen und Schulen besteht eine enge Kooperation mit dem Sachgebiet Infektionsschutz. Es besteht eine Zusammenarbeit mit der Kommunalen Gesundheitskonferenz sowie Gesundheitsförderung.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdiensts (KJGD) sind unter anderem im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), im Schulgesetz und Kinderschutzgesetz von Baden-Württemberg, den Sozialgesetzbüchern SGB VIII und SGB XII sowie im Infektionsschutzgesetz verankert.
Weitere Informationen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – Kindergesundheit
- Robert Koch-Institut (RKI)
- Jugend- und Familienberatungszentren JFBZ Landkreis Tübingen
- Frühe Hilfen für Eltern mit Kleinkindern von 0–3 Jahren Landkreis Tübingen
- Staatliches Schulamt Tübingen
- Gesundheitsplanung, Gesundheitsförderung, Kommunale Gesundheitskonferenz
- Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg
Kontakt
Abteilung Gesundheit: Sachgebiet Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Do. 8:00–10:00 Uhr und 14:00–15:00 Uhr
Fr. 8:00–10:00 Uhr
Kontaktübersicht
Aufgabenbereiche
Sachgebietsleitung
Frau Dr. Benzing