Bäder, Badegewässer

Hallenbäder, Freibäder und Badeseen: Gesundheitsschutz

Beschreibung

Alle bekannten öffentlichen Hallenbäder sowie Freibäder und während der Freiluftsaison auch zwei Badeseen, werden im Landkreis Tübingen regelmäßig hinsichtlich Hygiene, Wasserqualität, technischer Ausstattung und Umgebung überprüft und beurteilt.

Bäder

Entsprechend Infektionsschutzgesetz muss Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.

Für alle öffentlichen Bäder, die mit Aufbereitungsanlagen ausgestattet sind, müssen die Anforderungen der DIN 19643 zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser- vom November 2012 eingehalten werden.

Für die Bäder im Kreis Tübingen wurde anhand der Vorgaben der DIN 19643 ein Mindestuntersuchungsprogramm zusammengestellt, das bei gleichbleibenden Betreiberbedingungen und unter Einhaltung der geforderten Paramater über einen längeren Zeitraum nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt reduziert werden kann.

Infomaterial, Download

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen zu Bädern

Badegewässer

Im Kreis Tübingen gibt es zwei Badeseen entsprechend der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 und der Verordnung des Sozialministeriums und des Umweltministeriums über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung - BadegVO) vom 16. Januar 2008.

Die Überwachung durch die untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) erfolgt während der Badesaison von 01. Juni bis 15. September jeden Jahres in der Regel durch Besichtigungen, Probenahmen und Veranlassen der Analysen der Proben auf die beiden Parameter Escherichia coli und iEnterokokken.

Infomaterial, Download

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen