Biogasanlagen - Zulassung beantragen

In landwirtschaftlichen Biogasanlagen wird zur Herstellung von Biogas pflanzliches Material gemeinsam mit Gülle und Mist durch Bakterien anaerob abgebaut. Als Endprodukt wird ein als Gärrest oder Fermentationsrückstand bezeichneter Dünger produziert. Das bei der Vergärung entstandene Biogas wird in der Regel vor Ort in einem Blockheizkraftwerk zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Das Gas kann jedoch auch gereinigt ins Erdgasnetz eingespeist werden.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Biogasanlagen in denen tierische Nebenprodukte einschließlich Küchen- und Speisereste als Substrat eingesetzt werden, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit veterinärrechtlich zugelassen werden. Weitere Anforderungen entstehen durch baurechtliche und umweltrechtliche Auflagen.

Verfahrensablauf

Bei Neuerstellung einer Biogasanlage erfolgt im Rahmen des Bauantrages eine veterinärrechtliche Einschätzung durch den Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Die Meldung der Fertigstellung und Inbetriebnahme oder des Einsatzes von tierischen Nebenprodukten in eine bestehende Biogasanlage erfolgt unmittelbar bei Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Tübingen. Hierfür können Sie den Onlineantrag über service-bw nutzen.

Fristen

Biogasanlagen in denen tierische Nebenprodukte als Substrat eingesetzt werden müssen vor Aufnahme der Tätigkeit veterinärrechtlich zugelassen werden. Ein Vororttermin ist im Rahmen der Zulassung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Grundriss, aus dem Folgendes ersichtlich sein muss:

  • Lage der Biogasanlage
  • Lage und Art der Stallungen der eigenen Tierhaltung
  • Betriebswege:
    • zur Beschickung der Biogasanlage (einschließlich unterirdischer Leitungen)
    • zur Versorgung der Nutztiere
    • Lage eines geeigneten Waschplatzes zur Fahrzeug-/ Behälterreinigung und -desinfektion
  • Prozessbeschreibung der Biogasanlage anhand eines Flussdiagramms
  • Aufstellung über Zulieferer von Einsatzstoffen (Art, Name/ Anschrift, Menge)
  • Aufstellung über Abnehmer von Gärresten (Name, Anschrift)
  • Eigenkontrollplan:
    • Schädlingsmonitoring (Plan + Dokumentation)
    • Reinigungs-/ Desinfektionskonzept
    • Inspektionen/ Wartungen
    • Mitarbeiterschulung/ Personalhygiene

Kosten

Die Kosten werden nach Aufwand und Zeit berechnet, 70 Euro pro Stunde (die Zeitgebühr beträgt 14 Euro je angefangene Viertelstunde).

Hinweise

Beim Einbringen von ausschließlich Gülle, Magen-Darm- Inhalt, Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis, Kolostrum, Kolostrum Erzeugnisse im Kreis Tübingen ist das Landratsamt Tübingen Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung für die Zulassung zuständig.

Freigabevermerk

Landratsamt Tübingen 11.12.2023

Weitere Informationen