Jugendhilfe im Strafverfahren
Beschreibung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren lädt Dich zu einem Jugendgerichtshilfegespräch (JGH-Gespräch) ein. Die Teilnahme ist freiwillig, ist aber entscheidend für einen positiven Verlauf des weiteren Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens.
Gespräch bei der Jugendhilfe im Strafverfahren
Themen eines JGH-Gespräches sind:
- die Umstände der Tat
- der Tatablauf
- Sequenzen von Fehlverhalten aufzeigen und erkennen
- Wiedergutmachung anregen und evtl. einleiten
- Verhaltensänderungen diskutieren, um ähnliches Fehlverhalten zu vermeiden
- Besprechung deines Lebenslaufes mit den Schwerpunkten Familie, Schule, Ausbildung, Beruf, Verdienst/Taschengeld und dein Freizeitverhalten
- Vorbereitung und Besprechung der Hauptverhandlung beim Gericht
- Vorbesprechung der eventuell auf die zukommenden jugendrichterlichen Maßnahmen
Es ist wichtig, dass zu diesem Gespräch ein Lebenslauf mitgebracht wird.
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Jugend: Sachgebiet Jugendförderung / Teilhabe
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendhilfe im Strafverfahren
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Mail: juhis@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-2162
Fax: 07071 207-6199
Allgemeine Sprechzeiten
nach Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Aufgabenbereiche
Sachgebietsleitung
Frau Fehrle, Frau Ferber