Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern

Die Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Sie und Ihr/e Ehegatte/in oder Lebenspartner/in das 18. Lebensjahr vollendet haben, wobei von dem Mindestalter in bestimmten Fällen abgesehen werden kann.

Sie müssen in der Regel einfache Sprachkenntnisse nachweisen. Mit einfachen Sprachkenntnissen sollten Sie sich auf einfache Art und Weise im Alltag auf Deutsch verständigen können, zum Beispiel nach dem Weg fragen, einkaufen und sich vorstellen können. Von dem Erfordernis des Nachweises von Sprachkenntnissen gibt es mehrere Ausnahmen. Ist z. B. die ausländische Person im Besitz einer Blauen Karte EU ICT-Karte oder Mobiler ICT-Karte, dann müssen Sie keine Sprachkenntnisse nachweisen. Die Informationen zu den weiteren Ausnahmen von Sprachkenntnissen erhalten Sie bei Ihrer zuständige Behörde.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels des Familienmitglieds in Deutschland - für mindestens ein Jahr- erteilt. Ist der Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden ausländischen Person weniger als ein Jahr gültig, wird die Aufenthaltserlaubnis auch für die kürzere Dauer erteilt.

Die erteilte Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Verfahrensablauf:

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

Erforderliche Unterlagen:

  
 

Ordnung

Aufgabenbereich

Ausländerwesen

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Siehe hierzu die Sprechzeiten des für Sie zuständigen Ansprechpartners (die Zuständigkeit richtet sich nach dem 1. Buchstaben Ihres Familiennamens). Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrem Ansprechpartner erforderlich.

Ansprechpartner

Familiennamen A, B

Herr Lehmann
Raum: A1 15
Tel.: 07071 207-3121
Fax: 07071 207-93121
t.lehmann@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-10.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
Freitag 8.00-10.00 Uhr

Familiennamen C, D, E, G

Frau Maier
Tel.: 07071 207-3123
Fax: 07071 207-93123
sandra.maier@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.00-10.00 Uhr,
Donnerstag 13.30-15.30 Uhr

Familiennamen F, I, J, N, Y, Z

Frau Gräser
Raum: A1 17
Tel.: 07071 207-3125
Fax: 07071 207-93125
k.graeser@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch bis Freitag 10.00-12.00 Uhr

Familiennamen H, O

Frau Klink
Raum: A1 17
Tel.: 07071 207-3138
Fax: 07071 207-93138
n.klink@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch 10.00-12.00 Uhr
Mittwoch 13.30-15.00 Uhr

Familiennamen K, L, M

Frau Sahin
Raum: A1 13
Tel.: 07071 207-3135
Fax: 07071 207-93135
k.sahin@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-10.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
Freitag 8.00-10.00 Uhr

Familiennamen P, Q, R, S

Frau Friedrichsohn
Raum: A1 11
Tel.: 07071 207-3136
Fax: 07071 207-93136
t.friedrichsohn@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-10.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
Freitag 8.00-10.00 Uhr

Familiennamen T, U, V, W, X

Frau Stremlow
Raum: A1 17
Tel.: 07071 207-3108
Fax: 07071 207-93108
j.stremlow@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 10.00-12.00 Uhr

Spezielle aufenthaltsrechtliche Verfahren A-N; Fachkräfteeinwanderungsgesetz Familienname der Fachkraft: A-N

Frau Horn
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3113
Fax: 07071 207-93113
v.horn@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00-12.00 Uhr,
Donnerstag von 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Spezielle aufenthaltsrechtliche Verfahren O-Z; Fachkräfteeinwanderungsgesetz Familienname der Fachkraft: O-Z

Herr Meier
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3148
Fax: 07071 207-4044
mat.meier@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8.00-12.00 Uhr

Sachgebietsleitung Ausländerrecht und Einbürgerungen

Frau Horn
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3113
Fax: 07071 207-93113
v.horn@kreis-tuebingen.de

Sekretariat

Frau Buck
Raum: A1 31
Tel.: 07071 207-3133
Fax: 07071 207-93133
abh@kreis-tuebingen.de

Frau Scholz
Raum: A1 31
Tel.: 07071 207-3153
Fax: 07071 207-93133
abh@kreis-tuebingen.de