Aufenthaltserlaubnis für einen Au-Pair-Aufenthalt
Voraussetzungen
Wenn Sie unter 27 Jahre alt sind und Grundkenntnisse in der deutschen Sprache haben, können Sie in einer Familie, in der Deutsch gesprochen wird, für bis zu einem Jahr als Au-Pair arbeiten. Sie dürfen jedoch nicht dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen wie Ihre Gasteltern.
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Antrag, erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (PDF/307 KB)
- Gültiger Reisepass
- Visum, soweit erforderlich
- Aktuelles biometrisches Foto
- Au-Pair-Vertrag
- Nachweis über Krankenversicherung
Weitere Informationen
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Ausländerbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
oder Tel. 07071 207-3153
Mail: abh@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-3133
Fax: 07071 207-93133
Kontaktübersicht
Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrer Ansprechperson erforderlich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens: