Aufenthaltserlaubnis für einen Au-Pair-Aufenthalt

Voraussetzungen

Wenn Sie unter 27 Jahre alt sind und Grundkenntnisse in der deutschen Sprache haben, können Sie in einer Familie, in der Deutsch gesprochen wird, für bis zu einem Jahr als Au-Pair arbeiten. Sie dürfen jedoch nicht dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen wie Ihre Gasteltern.

Verfahrensablauf

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

Antrag, erforderliche Unterlagen

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Ausländerbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
oder Tel. 07071 207-3153
Fax: 07071 207-93133

Kontaktübersicht

Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrer Ansprechperson erforderlich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

Übergeordnete Stelle