Soziales: Bestattungskosten

Leistungen zur Übernahme der Bestattungskosten (SGB XII)

Kurzbeschreibung

In Deutschland besteht Bestattungspflicht.

Als Angehörige oder Angehöriger der verstorbenen Person müssen gemäß der gesetzlich geregelten Reihenfolge Sie für die Bestattung sorgen und die dabei anfallenden Kosten übernehmen. Die entstandenen Kosten können Sie von den Erbinnen, Erben oder sonst Zahlungspflichtigen einfordern, wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören.

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit es Ihnen als gesetzlich verpflichteter Person abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen nicht zugemutet werden kann.

Es übernimmt die Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung. Näheres entnehmen Sie bitte dem hier verfügbaren Infoblatt Bestattungskosten. Das gilt auch für Feuerbestattungen. Beispielsweise gehören dazu die Kosten für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren und die Kosten für das Anlegen des Grabes. Nicht übernommen werden die Kosten für die Bewirtung von Trauergästen.

Zuständige Stelle

  • wenn die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt, von dem sie Sozialhilfe bezogen hat
  • wenn die verstorbene Person keine Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt des Sterbeortes

Sozialamt ist,

  • wenn Sie im Stadtgebiet Tübingen wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einer Gemeinde im Landkreis Tübingen wohnen: das Landratsamt

Onlinedienst

Antrag, Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
  • Die verstorbene Person hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen.
  • Sie können die Kosten der Bestattung nicht aus eigenen Mitteln tragen.
  • Für die verstorbene Person besteht keine aktuelle Sterbegeldversicherung, die eventuell bereits die Kosten der Bestattung deckt.
  • Die Kosten sind unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Übernahme der Bestattungskosten schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Dort können Sie sich auch beraten lassen und ggfs. nach vorheriger telefonischer Ansprache den Antrag ausfüllen.

Stimmt die zuständige Stelle Ihrem Antrag zu, erfolgt die Zahlung entweder an Sie selbst oder mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis direkt an das Bestattungsunternehmen.

Fristen

Sie können den Antrag vor oder nach der Bestattung stellen. Besprechen Sie nach Möglichkeit eine Übernahme der Kosten schon vorher mit der zuständigen Stelle.

Die Antragstellung hat innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Als angemessene Frist wird im Regelfall ein Zeitraum von bis zu 2 Monaten nach Kenntnis der Bestattungskostenpflicht definiert.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise der verstorbenen Person:

  • Sterbeurkunde
  • Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, vor allem:
  • lückenlose Girokontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sparbücher
  • Geldanlagen
  • Wohneigentum
  • Versicherungssumme von Lebensversicherungen
  • Zeitwert des Kraftfahrzeugs
  • Bausparguthaben und Ähnliches
  • falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag
  • Aufstellung der möglichen Erbinnen und Erben und Familienangehörigen der verstorbenen Person:
  • Ehefrau oder Ehemann
  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Enkelkinder
  • Großeltern
  • Partnerinnen oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft
  • eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
  • sonstige Erbinnen und Erben

Nachweise der antragstellenden Person:

  • Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung
  • Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten drei Monate
  • Angaben zu weiteren Angehörigen der verstorbenen Person (z.B. im Haushalt lebende Erbinnen oder Erben und Angehörige der verstorbenen Person)
  • Nachweise über die Vermögensverhältnisse
  • Nachweise der monatlichen Belastungen
  • Mietvertrag und letzte Mieterhöhungserklärung der Vermieterin oder des Vermieters (aktuelle Miethöhe)
  • falls Sie den Antrag erst nach der Bestattung stellen: Originalrechnung des Bestattungsinstituts

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

  
 

Soziales

Aufgabenbereich

Bestattungskosten

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büro des Aufgabenbereiches befinden sich im Gebäude der Wilhelm-Keil-Str.
50, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr und
Do. 14:00-16:00 Uhr

Abweichende Sprechzeiten sind bei den einzelnen Mitarbeiterinnen aufgeführt.

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Fax: 07071 207-96143
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Bestattungskosten

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Mo., Mi. und Do. 08 – 12 Uhr
Raum: A2 14
Tel.: 07071 207-2086
Fax: 07071 20792086
h.siewert@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Herr Kaltenmark
Raum: A2 31
Tel.: 07071 207-2069
Fax: 07071 207-2099
b.kaltenmark@kreis-tuebingen.de