Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Anmeldeverfahren und verpflichtende gesundheitliche Beratung
Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird eine behördliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten eingeführt. Das Anmeldeverfahren sieht verpflichtend die Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung vor einer Anmeldung der Tätigkeit vor, welche Prostituierte persönlich anmelden müssen. Wer neu mit der Tätigkeit beginnt, darf erst arbeiten, wenn er bzw. sie sich angemeldet hat. Zuständig für die gesundheitliche Beratung und das Informations- und Beratungsgespräch im Rahmen der Anmeldung ist im Landkreis Tübingen das Landratsamt Tübingen.
In Baden-Württemberg ist die Ausübung der Prostitution in Gemeinden mit weniger als 35 000 Einwohnern verboten. Im Landkreis Tübingen ist die Ausübung der Prostitution somit nur in der Stadt Tübingen und der Stadt Rottenburg erlaubt.
Bei der Anmeldung erhalten Prostituierte Informationen zu ihren Rechten und Pflichten sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten und Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Dazu dient auch das Informations- und Beratungsgespräch bei der Anmeldung.
Für die Beratungsgespräche ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Unter der Telefonnummer 07071 207-3149 können Sie einen Termin zur gesundheitlichen Beratung, für das Informations- und Beratungsgespräch, sowie zur Anmeldung vereinbaren.
Sie können uns auch eine Terminanfrage per Email an ProstSchG@kreis-tuebingen.de schicken.
Häufige Fragen und Antworten
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie als Prostituierte arbeiten, müssen Sie die aktuelle Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung, die Anmeldebestätigung sowie Ihren Personalausweis bei sich tragen.
Die Pflicht zum Mitführen der Bescheinigung schafft die Voraussetzungen dafür, dass bei behördlichen Kontrollen der Nachweis erbracht werden kann, dass der vorgesehene Beratungsturnus eingehalten wurde.
Die Kontrollmöglichkeit dient auch dem Schutz der Prostituierten.
Da sich Gesundheitsgefahren und -risiken, je nach Tätigkeitsort, im Prostitutionsgewerbe schnell verändern können, ist eine regelmäßige Wiederholung der Beratung sinnvoll.
Infomaterial, Download
Informationen des Sozialministeriums Baden-Württemberg (mehrsprachig):
Weitere Informationen
- Fragen und Antworten zum ProstSchG (Sozialministerium Baden-Württemberg)
mit Listen zu Beratungsstellen für Prostituierte in Baden-Württemberg - Infoblatt zum Prostituiertenschutzgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Prostituiertenschutzgesetz, Info Verfahren und Anmeldung, Prostitutionstätigkeit - Broschüre: „Anschaffen und gesund bleiben“ (Deutsche Aidshilfe)
Deutsch, Englisch, Bulgarisch, Rumänisch und Russisch.
Es werden viele Themen, die auch in der gesundheitlichen Beratung nach §10 ProstSchG angesprochen werden, thematisiert. - Stadt Hamburg: Infoseiten Prostituiertenschutzgesetz, Prostituierte
- Sexuell übertragbare Infektionen (STI), Infoportal Zanzu, mein Körper in Wort und Bild (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
anschaulich in über 12 Sprachen, für Migrantinnen konzipiert