Prostituiertenschutz

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG): Übersicht zur Beratung und Anmeldung

Beschreibung

Das Prostituiertenschutzgesetz trat zum 01. Juli 2017 in Kraft. Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes ist es, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution zu stärken, gesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution zu verbessern.

Für Prostituierte sind eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vorgesehen, die regelmäßig erneuert werden müssen. Die Prostituierten erhalten mit der Beratung umfassenden Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote.

Verfahrensablauf

Gesundheitliche Beratung

Wer als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten möchte, muss zunächst eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Nähere Informationen zur gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG:

Informationsgespräch und Anmeldung

Im Anschluss an die gesundheitliche Beratung müssen die Prostituierten das Informations- und Beratungsgespräch führen. Hierbei wird dann auch die Anmelde- und/oder Aliasbescheinigung ausgestellt. Nähere Informationen zum Informations- und Beratungsgespräch nach § 7 ProstSchG:

Weitere Informationen