Tierschutz

Tierhaltung, Tierzucht, Umgang mit Tieren: Erlaubnis nach Tierschutzgesetz, Sachkundenachweis

Beschreibung

Zweck des Tierschutzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Diese Verantwortung gewinnt im Bewusstsein der Bevölkerung zunehmend an Bedeutung. In diesem Sinne haben auch die Aufgaben des Tierschutzes in den letzten Jahren einen hohen Stellenwert erhalten, nicht zuletzt durch die ausführliche Diskussion von Missständen bei der Massentierhaltung, beim Transport von Nutztieren oder bei der Einfuhr und dem Handel mit exotischen Tieren in der Öffentlichkeit.

Die Bestimmungen des Tierschutzrechtes sind das Ergebnis sorgfältiger Abwägung zwischen dem Schutz der Tiere und den Ansprüchen des Menschen an der Tiernutzung, daher können nicht alle Interessen Beteiligter und Betroffener vollauf zufrieden gestellt werden. Ob in konkreten Einzelfällen ein Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegt, ist in vielen Fällen vom Gutachten des beamteten Tierarztes abhängig. Seine Aufgabe ist es, das Wohlbefinden des vom Menschen in vielfältiger Weise genutzten Tieres im Rahmen des geltenden Rechtes zu gewährleisten. Landwirtschaftliche und private Tierhaltungen, Schlachthöfe und Tiertransporte sind ebenso zu überwachen wie Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe.

Der gewerbsmäßige Umgang mit Tieren (Zucht und Haltung), z. B. in Reit- und Fahrbetrieben, Tierpensionen, Hunde- und Katzenzuchten, der Handel mit Wirbeltieren (Viehhändler, Zoohandlungen), das Zur-Schau-Stellen von Tieren sowie die gewerbliche Bekämpfung von Schadnagern bedarf nach dem Tierschutzgesetz einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Diese kann nur erteilt werden, wenn eine Überprüfung und Abnahme der Haltungsbedingungen und Räumlichkeiten erfolgt ist, die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (sogenannter Sachkundenachweis) und die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person nachgewiesen wurden.

Ferner erteilt das Veterinäramt Sachkundenachweise für das Schlachten und Transportieren.

Ein mittelgroßer Hund mit aufgestellten Ohren und einem Geschirr um die Brust steht in einer Wiese

Tierquälerei

Onlinedienst

Erlaubnis nach Tierschutzgesetz

Onlinedienste

Formular

Tierschutz, Infomaterial, Download

Hundehaltung

Die Hundehaltung und -zucht unterliegt in Deutschland den rechtlichen Bestimmungen der Tierschutz-Hundeverordnung. Den Verordnungstext können Sie über nachfolgenden Link aufrufen:

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Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung: Sachgebiet Veterinärwesen (Tierschutz und Tiergesundheit)

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Tierarzneimittelüberwachung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-3299

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Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Mo.–Do. 13:00–16:00 Uhr

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Sachgebietsleitung

Frau Dr. Pardatscher

Übergeordnete Stelle